Mieter dürfen kein Gewerbe in Garage betreiben

München (dpa/lby) - Ohne eine konkrete schriftliche Erlaubnis dürfen Mieter ihre Garage nicht über mehrere Monate hinweg gewerblich nutzen. Setzen sie sich über das Verbot hinweg, darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen.
von  dpa
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München. Foto: Sven Hoppe/Archiv
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München. Foto: Sven Hoppe/Archiv © dpa

München (dpa/lby) - Ohne eine konkrete schriftliche Erlaubnis dürfen Mieter ihre Garage nicht über mehrere Monate hinweg gewerblich nutzen. Setzen sie sich über das Verbot hinweg, darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Ein entsprechendes Urteil hat das Amtsgericht München am Freitag veröffentlicht. Im konkreten Fall hatte ein Paar in der Garage der angemieteten Doppelhaushälfte in Unterschleißheim (Landkreis München) in den Wintermonaten eine Ski-Werkstatt eingerichtet. Für den Skiservice warb es in einem Anzeigenblatt und mit einem großen Banner auf dem Balkon des Hauses.

Die klagende Vermieterin hatte das Paar daraufhin in einem Brief aufgefordert, diesen Service einzustellen. Darauf ging das Paar nicht ein, weil die Skiwerkstatt mit ihr abgesprochen gewesen sei und zudem nur für wenige Stunden in der Woche während der Skisaison und nur für Mitglieder eines Skivereins angeboten werde.

Das Gericht gab der Klägerin Recht. Das Paar habe die Garage für einen längeren Zeitraum gewinnorientiert genutzt und dabei nicht nur Vereinsmitglieder bedient. Die daraus resultierenden Störungen müsse die Vermieterin nicht dulden. Das Paar musste Doppelhaushälfte samt Garage und Garten räumen. Nachdem die Mieter ihre Berufung im Juli 2018 zurückgenommen hatten, ist das Urteil seitdem rechtskräftig.

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