Mietenstopp-Volksbegehren zieht vors Bundesverfassungsgericht

Wegen vermeintlich fehlender Kompetenz des Freistaates stoppte Bayerns Verfassungsgerichtshof Mitte Juli ein Volksbegehren gegen Mieterhöhungen. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen.
von  AZ/dpa
Die Initiatoren des Volksbegehrens geben noch nicht auf. (Archivbild)
Die Initiatoren des Volksbegehrens geben noch nicht auf. (Archivbild) © dpa

München/Karlsruhe - Das vom bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppte Volksbegehren "#6JahreMietenstopp" ist jetzt ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Am Samstag hätten die beiden Beauftragten des Volksbegehrens, Volker Rastätter und Monika Schmid-Balzert, per Fax und Kurier an Deutschlands höchstem Gericht Verfassungsbeschwerde eingereicht, teilte der DMB Mieterverein München am Dienstag mit. Das Gericht habe den Eingang auch bereits bestätigt, ein Aktenzeichen gebe es aber noch nicht, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.

Zulassung des Volksbegehrens soll erreicht werden

Ziel der Beschwerde sei es, das am 16. Juli erlassene Urteil aufzuheben. Dann müsste das Landesverfassungsgericht erneut über die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden. In einem Eilantrag fordern die zwei Beschwerdeführer zudem, dass das bayerische Innenministerium das Verfahren auf dem jetzigen Stand einfriert. Damit soll verhindert werden, dass die eingereichten rund 35,000 Unterschriften nicht vernichtet werden und auch der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens bis zur finalen Entscheidung als eingereicht gilt.

"Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich des Berliner Mietendeckels bereits mitgeteilt, dass es die Frage, ob die Bundesländer die Mieten über das öffentliche Recht begrenzen dürfen, als offen ansieht. Deswegen verwundert es uns sehr, dass das bayerische Verfassungsgericht dem Bundesverfassungsgericht vorgreift und in einem Bereich urteilt, für den es nicht die Kompetenz hat", sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München. "Uns geht es darum, keine Zeit für Bayerns Mieter zu verlieren. Denn sie brauchen dringend Hilfe", betonte Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des Landesverbands des Deutschen Mieterbundes.

Bundesverfassungsgericht "ein Akt der Notwehr"

Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Länderkompetenz für einen Mietenstopp sehe, sollten Bayerns Bürger in den Rathäusern schnell zum Unterschreiben für das Volksbegehren gerufen werden. "Und dafür ist es wichtig, dass wir nicht von vorne anfangen müssen mit dem Unterschriftensammeln und dem Einreichen des Antrages auf Zulassung des Begehrens. Diese Fairness fordern wir – für Bayerns Mieterinnen und Mieter."

"Ein Mietenstopp ist das Gebot der Stunde. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ein Akt der Notwehr", sagte Linke-Landeschef Ates Gürpinar. Viele Soloselbstständige, Kurzarbeiter und Familien stünden als Mieter mit dem Rücken zur Wand. Mitte Juli hatte Bayerns höchstes Gericht das Volksbegehren abgewiesen. Das Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig, begründete die Kammer damals ihre Entscheidung.

SPD und Linke unterstützen Volksbegehren

Hinter dem Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein, die SPD und die Linke. Sie wollen die Mieten auch bei Staffel- und Indexmietverträgen in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen.

Bei Wiedervermietungen soll künftig wie bei Modernisierungs-Mieterhöhungen auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Für Verstöße sieht das Gesetz Strafen von bis zu 500.000 Euro vor.

Lesen Sie hier: Messe München macht Miese - und hat Absagen für 2021

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.