Miesbacher Sparkassen-Affäre: Ex-Bankvorstand verwarnt

München (dpa/lby) - In der Affäre um die Miesbacher Sparkasse hat das Landgericht München II einen früheren Vorstand der Bank wegen Beihilfe zur Untreue verwarnt. Die Richter setzten am Mittwoch eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro für ein Jahr zur Bewährung aus, wie ein Sprecher mitteilte.
von  dpa

München (dpa/lby) - In der Affäre um die Miesbacher Sparkasse hat das Landgericht München II einen früheren Vorstand der Bank wegen Beihilfe zur Untreue verwarnt. Die Richter setzten am Mittwoch eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro für ein Jahr zur Bewährung aus, wie ein Sprecher mitteilte. Der Mann muss aber den von ihm mitverursachten Schaden der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee in Höhe von 3300 Euro wiedergutmachen. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Vorstand der Sparkasse Miesbach-Tegernsee hatte 2011 zusammen mit seiner Frau an einer Reise des Verwaltungsrats der Bank nach Wien teilgenommen. Das Geldhaus zahlte dafür mehr als 46 600 Euro. Zwischen den drei Übernachtungen in einem 5-Sterne-Hotel sowie dem Rahmenprogramm habe kein ausreichend inhaltlicher Bezug zu den Aufgaben der Ratsmitglieder bestanden, so das Gericht. Die Kosten seien unangemessen hoch gewesen.

Das Verfahren gegen den Ex-Vorstand war aus dem Prozess unter anderem gegen den früheren Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (CSU) und den ehemaligen Sparkassen-Chef Georg Bromme abgetrennt worden. Die Verhandlung gegen die anderen Angeklagten in der Affäre wird kommende Woche fortgesetzt.

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