Miesbach: Polizei löst Kaffeefahrt auf

Eine Kaffeefahrt mit zahlreichen leeren Versprechen hat die Polizei Miesbach am Donnerstag als Geschäftemacherei entlarvt und aufgelöst.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Polizei hat eine Kaffeefahrt aufgelöst
dpa (Symbolbild) Die Polizei hat eine Kaffeefahrt aufgelöst

Miesbach – Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd am Abend berichtete, wurde gegen den 43 Jahre alten Moderator aus dem Raum Oldenburg ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, er war bereits einschlägig polizeibekannt. Die bei der Verkaufsveranstaltung bereits geschlossenen Verträge wurden im Interesse der teilnehmenden Senioren noch am Ort storniert und Anzahlungen wieder ausgezahlt.

Nach Polizeiangaben stammten die Teilnehmer aus mehreren Landkreisen im südlichen Oberbayern. Sie wurden mit einem Bargeld-Gewinn in Höhe von 2500 Euro und einem angeblich kostenlosen LCD-Flachbildfernseher geködert – sowie kostenloser Verkostung in einer zuvor nicht benannten Gaststätte eines unbekannten Ortes. „Schließlich wurden die Teilnehmer an verschiedenen Bushaltestellen aufgesammelt und landeten in einer Gaststätte im Landkreis Miesbach“, teilte die Polizei mit. Dort tauchten die Beamten unerwartet auf. Der Moderator hatte nicht die erwarteten Geschenke dabei, „dafür bot er hochpreisige Nahrungsergänzungsmittel und Reisen an“.

Die Polizei verwies in dem Zusammenhang darauf, dass derlei Kaffeefahrten in der Regel leere Versprechen bergen. Gewinner seien fast ausschließlich die Veranstalter, Opfer würden meist Senioren. Zu ihrem Schutz vor Geschäftemachern habe die Polizei eigens eine Broschüre „Der goldene Herbst“ aufgelegt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.