Messerstich nach Autorennen: Notwehr oder versuchter Mord?

Zwei Autofahrer bedrängen sich gegenseitig auf einer Autobahn in der Oberpfalz. Dann wird einer durch einen Messerstich verletzt.
dpa |
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Zwei Autofahrer bedrängen sich gegenseitig auf einer Autobahn in der Oberpfalz. Dann kommt es zu einer Attacke zwischen den Beifahrern. Einer wird durch einen Messerstich verletzt. Der Angreifer, wegen versuchten Mordes angeklagt, will in Notwehr gehandelt haben.

Weiden - Minutenlang bedrängen sich auf einer Autobahn in der Oberpfalz zwei Autofahrer. Es kommt zu gefährlichen Brems- und Überholmanövern – die Situation gipfelt schließlich abseits der Autobahn in einer handfesten Auseinandersetzung zwischen den Beifahrern. Einer wird durch einen Messerstich verletzt.

Der Angreifer muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Weiden wegen versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angriff aus Heimtücke erfolgte und das Opfer arg- und wehrlos war. Der 20-Jährige wies zum Prozessauftakt den Vorwurf zurück. Er habe sich von dem Opfer bedroht gefühlt und in Notwehr gehandelt, sagte der Angeklagte. Deshalb habe er mit dem Messer zugestochen.

Nach Angaben des Angeklagten hat der andere Mann ihn durch das geöffnete Seitenfenster am Nacken gepackt und versucht, ihn aus dem Wagen zu ziehen. „Ich dachte, er wollte mich mit einer Taschenlampe schlagen. Da bin ich in Panik geraten und habe zugestochen“, schilderte der 20-Jährige. Er bedauerte den Vorfall. Das Opfer betonte in seiner Zeugenaussage, dass sich die Situation auf der Autobahn zwar aufgeheizt habe. Es sei aber zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen. „Ich habe den anderen aber nicht angegriffen“, sagte das Opfer, ein ebenfalls 20 Jahre alter Mann. Er habe den anderen zur Rede stellen wollen, als er plötzlich an der Körperseite einen Druck gespürt habe und der andere Wagen weggerast sei. „Dann habe ich mein zerschnittenes T-Shirt gesehen und das ganze Blut.“ Auf dem Weg zum Krankenhaus wurde er dann bewusstlos.

Die Jugendkammer tat sich am Dienstag schwer, den Vorfall und die Hintergründe der Tat aufzuklären. Zu unterschiedlich waren die Angaben der vier Beteiligten vor Gericht. Niemand will aggressiv gehandelt haben, oder die Beteiligten beriefen sich auf Erinnerungslücken. Der Vorsitzende Richter, Walter Leupold, sprach von „kindischem, blöden Imponiergehabe von vier Alphatieren“. Außerdem bezeichnete er die Fahrweise der beiden Fahrer als „Wilder Westen auf der Autobahn“.

Das Urteil wird an diesem Donnerstag erwartet.

 

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