Messerstecherei im Bordell: Prozess um versuchten Mord

Traunstein (dpa/lby) - Nach einer Messerstecherei in einem Rosenheimer Bordell muss sich seit Dienstag ein 57-Jähriger vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Der Mann soll im März mit einem Messer auf Mitarbeiter des Etablissement "Geilhaus" losgegangen sein, nachdem zuvor eine Prostituierte die Wünsche des Mannes nicht in seinem Sinn erfüllt hatte.
Der Mann hatte laut Anklage 50 Euro für bestimmte Praktiken vereinbart, die Frau dann aber darüber hinaus auch im Gesicht, an den Haaren, an Rücken und Nacken angefasst. Die Frau brach deshalb ab; der Kunde wurde des Hauses verwiesen. Daraufhin soll er gedroht haben, alle umzubringen. Den Ermittlungen zufolge lief er nach Hause und kehrte wenig später mit zwei Küchenmessern zurück.
Sein Sohn versuchte, ihn aufzuhalten - jedoch vergeblich. Der Mann soll auf einen Bordell-Mitarbeiter eingestochen und ihn über dem linken Auge und an der Schulter getroffen haben. Der Angegriffene und ein Kollege konnten den Täter schließlich niederringen.
Das Motiv für die Tat sei auf tiefster Stufe stehend, argumentierte die Staatsanwaltschaft am Dienstag. Der Mann habe erkannt, dass seine Stiche lebensgefährliche oder gar tödliche Verletzungen zur Folge haben könnten. Obwohl der Verletzte nach ambulanter Versorgung seiner Wunden aus dem Krankenhaus entlassen werden konnte, lautet die Anklage deshalb auf versuchten Mord. Der Prozess soll am 24. September fortgesetzt werden. Dann könnte auch ein Urteil gesprochen werden.