Messerangriff im Jobcenter: Kein öffentlicher Prozess

Bayreuth (dpa/lby) - Im Mordprozess um einen Messerangriff auf drei Mitarbeiter eines Jobcenters in Bayreuth hat das Landgericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Eine öffentliche Verhandlung wäre für den Angeklagten eine zu "starke persönliche Belastung", sagte der Richter zu Prozessauftakt am Dienstag.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Bayreuth (dpa/lby) - Im Mordprozess um einen Messerangriff auf drei Mitarbeiter eines Jobcenters in Bayreuth hat das Landgericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Eine öffentliche Verhandlung wäre für den Angeklagten eine zu "starke persönliche Belastung", sagte der Richter zu Prozessauftakt am Dienstag. Er folgte damit einem Antrag der Verteidigung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen versuchten Mord in einem Fall und versuchten Totschlag in zwei Fällen vor. Er soll vergangenen März in das Jobcenter gestürmt sein. Mit einem Messer habe er unvermittelt auf einen Mitarbeiter eingestochen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Als zwei Kollegen helfen wollten, habe der Angeklagte auch sie mit einem Messer angegriffen. Die Opfer erlitten den Angaben nach mehrere Schnitt- und Stichverletzungen.

Nach Angaben des Gerichts kommt eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung in Betracht. Schon seit seiner Festnahme sei der Deutsche in einem Bezirkskrankenhaus. Vergangene Woche habe er dort eine Krankenschwester, einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes und einen anderen Patienten verletzt, so der Richter. Der Angriff zeige die psychische Belastung des Angeklagten.

Das Gericht setzte sechs Verhandlungstermine bis Mitte Dezember an. Die Urteilsverkündung am 16. Dezember ist öffentlich.

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