Messer im Auge: Veranstalter haftet für Unfall auf Freizeit

München (dpa/lby) - Die Verantwortlichen einer Jugendfreizeit müssen ein Mädchen für einen Unfall entschädigen, bei dem dieses sich ein Messer ins Auge gerammt hat. Alle Schäden, die für das Mädchen entstanden sind, müssen der Veranstalter und der Leiter ersetzen, wie das Oberlandesgericht München (OLG) am Montag urteilte.
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Das Amtsgericht, Landgericht I und II, Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München. Foto: Sven Hoppe/Archivbild
dpa Das Amtsgericht, Landgericht I und II, Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München. Foto: Sven Hoppe/Archivbild

München (dpa/lby) - Die Verantwortlichen einer Jugendfreizeit müssen ein Mädchen für einen Unfall entschädigen, bei dem dieses sich ein Messer ins Auge gerammt hat. Alle Schäden, die für das Mädchen entstanden sind, müssen der Veranstalter und der Leiter ersetzen, wie das Oberlandesgericht München (OLG) am Montag urteilte. Das rechte Auge der heute 14-Jährigen ist dauerhaft geschädigt.

Der Bayerische Jugendring als Veranstalter und der Leiter der Ferienfreizeit hätten die damals Neunjährige nicht ausreichend belehrt und beaufsichtigt, begründete das OLG die Entscheidung. Dem Mädchen sei nicht gezeigt worden, wie Rinde abzuschälen sei. Auch der Hinweis, vom Körper weg zu schnitzen, sei nach Auffassung des OLG nicht ausreichend gewesen. Außerdem sei das Mädchen bei dem Unfall alleine gewesen.

Mit der Entscheidung hob das OLG ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Ingolstadt auf. Die Richter des Landgerichts hatten der Klägerin nicht recht gegeben, weil unter anderem der Leiter der Veranstaltung die Teilnehmer ausreichend auf die Gefahren mit Messern hingewiesen habe. Die Klägerin legte dagegen Berufung ein.

Es sei immer schmerzlich, wenn etwas auf einer Freizeit passiere, sagte eine Sprecherin des Bayerischen Jugendrings. Zum Urteil wollte sie keine Stellung nehmen. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.

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