Merk: Längere Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen

München - „Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Opfer ihr Leben lang leiden, während die Täter in vielen Fällen bereits nach zehn Jahren vor jeder Strafverfolgung sicher sind“, sagte Merk am Mittwoch laut Mitteilung in München.
Es müsse berücksichtigt werden, dass viele Opfer erst lange Zeit nach der Tat in der Lage seien, ihre Leidensgeschichte zu offenbaren und den Täter anzuzeigen, sagte Merk. Die Ministerin schlägt deshalb außerdem vor, dass die Verjährungsfrist künftig erst mit dem 21. und nicht wie bisher mit dem 18. Geburtstag des Opfers beginnt.