"Menschen haben für ihn keinen Wert": Prozess gegen Pfleger

München - Der kleine, schwere Mann versteckt sein Gesicht zum Prozessauftakt nicht vor dem Blitzlichtgewitter, das den Angeklagten im Gerichtssaal erwartet. Interessiert sieht sich der Hilfspfleger um. Erst zum Ende der mehr als einstündigen Anklageverlesung stützt er den Kopf immer wieder auf seine Hände und reibt sich die Stirn.
"Gewissensbisse" soll Grzegorz W. seinem Gutachter gegenüber eingeräumt haben. "Es tue ihm wirklich leid, dass er das getan habe", zitiert ihn der Psychiater Matthias Hollweg. "Es gehe um den Mord an alten Menschen", habe Grzegorz W. ihm gesagt und dass er sich auf eine lebenslange Freiheitsstrafe einstelle. Einem Kriminalbeamten sagte er laut dessen Zeugenaussage vor Gericht: "Er wollte niemanden töten. Er wollte nur, dass die Leute schlafen und er seine Ruhe hat."
Vor Gericht sagt der 38-Jährige all das nicht. Ihr Mandant werde "weder zu den persönlichen Verhältnissen noch zur Sache Angaben machen", sagt seine Verteidigerin Birgit Schwerdt nach der Verlesung der Anklage, die dem Polen sechs Morde und drei Mordversuche an Menschen vorwirft, denen er eigentlich helfen sollte. Außerdem Körperverletzung, Diebstahl und Betrug. Er, der selbst Diabetiker ist, soll den pflegebedürftigen Menschen Insulin gespritzt haben.
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl weist den Angeklagten darauf hin, dass im Falle eines Urteils die besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung infrage kommen - und dass das Gericht noch einen weiteren Fall aus der Anklage als Mord werten könnte, weil ein Patient zwar zunächst gerettet werden konnte, aber einige Zeit später starb.
Krasse Eigensucht, rücksichtsloses Gewinnstreben und völlige Gleichgültigkeit wirft die Staatsanwaltschaft dem Polen vor. Adam Ahmed, der die Familie eines der Opfer vertritt, wird noch deutlicher: "Ein klassischer Soziopath auf der Anklagebank." Der 38-Jährige habe "kein Rechtsbewusstsein, keine Skrupel, keine Empathie", sagt Ahmed. "Menschen haben für ihn auch überhaupt keinen Wert."
Grzegorz W., so berichtet Gutachter Hollweg, wächst in einem kleinen Ort in Polen auf, lebt in einem Kinderzimmer in der 36 Quadratmeter großen Wohnung seiner Eltern. Freunde habe er nie gehabt, eine Freundin auch nicht, niemals Sex. Von früher Kindheit an sei er schwer übergewichtig gewesen, ein verhaltensauffälliger Schüler, der mit zehn oder elf Jahren zu klauen anfängt. Die Teenager-Zeit verbringt er überwiegend in Erziehungsheimen. Dann eine einjährige Ausbildung zum "Mechaniker-Schlosser", ein Job, Arbeitslosigkeit.
2008 landet W. im Gefängnis, berichtet Hollweg weiter - angeblich wegen kleinerer Betrugsdelikte. Erst 2014 kommt er auf freien Fuß, 2015 macht er einen Pflegekurs als Betreuer für alte Menschen und einen Deutsch-Kurs. Sieben Monate dauert das. Dann fängt er an, in verschiedenen Haushalten in Deutschland als Hilfspfleger zu arbeiten.
Für den 78 Jahre alten Günter Neubauer ist das unglaublich. Seine Familie tritt als Nebenkläger in dem Verfahren auf. Neubauers Bruder ist eines der mutmaßlichen Opfer des Mannes, den Medien "Todespfleger" nennen. "Das System ist skandalös", sagt er. "Der saß jahrelang im Gefängnis. Der Skandal ist, dass die den trotzdem vermittelt haben." Der Gesundheitsökonom will den Fall seines Bruders nutzen, um auf Missstände in der Pflege aufmerksam zu machen. "Für meinen Bruder ist es jetzt zu spät", sagt er. "Aber man weiß ja nicht, ob sich so ein Fall mal wiederholt."
"84, krank, ist nunmal so", habe die Familie bei der Beerdigung gedacht. Dann kam die Polizei. Die Leiche des Bruders wurde exhumiert. Als seine Familie erfuhr, dass er einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen sein könnte, sei das "ein Schock" gewesen. "Wenn jemand die Pflege nur benutzt, um Geld zu machen, dann sind hilflose Menschen ihm ausgeliefert", sagt Neubauer.
Pflegen, helfen, so sieht es die Staatsanwaltschaft, wollte W. nie. "Ihm kam es beim Antritt seiner jeweiligen Tätigkeit vielmehr darauf an, ungestört die Häuser der durch ihn zu betreuenden, wehrlosen Personen auf stehlenswerte Gegenstände hin zu durchsuchen und sich selbst durch die Begehung von Diebstählen zu bereichern", sagt die Staatsanwältin.
Wenn W. merkte, dass das nicht so einfach war, weil immer andere Menschen im Haus waren oder wenn er wirklich arbeiten musste, soll er seinen Opfern Insulin gespritzt haben, damit sie ins Krankenhaus kamen. So habe er den Haushalt verlassen können, ohne seiner vermittelnden Agentur gegenüber vertragsbrüchig zu werden. Manchmal sei er auch einfach nur unzufrieden gewesen, weil es keinen Internetzugang gab oder kein Mittagessen.
Einmal, so steht es in der Anklage, soll er nach dem Tod eines seiner mutmaßlichen Opfer gefragt haben, ob er dessen Handy und Wertsachen haben könnte - "da der Geschädigte diese ja nun nicht mehr benötigen würde". Laut Anklage stahl er Wertsachen, Geld, Wein, Waschmittel, Toilettenpapier, Klobürsten. Das Leben seines Patienten, so steht in der Anklage, sei "dem Angeklagten dabei völlig gleichgültig" gewesen.