Mehr Einsprüche gegen Verkehrs-Bußgelder

München (dpa/lby) - Zu schnell gefahren, rote Ampel übersehen, beim Fahren telefoniert: Immer mehr Menschen ziehen in Bayern gegen ihre Bußgelder vor Gericht. Amtsgerichte berichten von mehr Verfahren zu Einsprüchen gegen verkehrsbezogene Ordnungswidrigkeiten.
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Ein Strafzettel steckt im Scheibenwischer eines geparkten Autos. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv
dpa Ein Strafzettel steckt im Scheibenwischer eines geparkten Autos. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

München (dpa/lby) - Zu schnell gefahren, rote Ampel übersehen, beim Fahren telefoniert: Immer mehr Menschen ziehen in Bayern gegen ihre Bußgelder vor Gericht. Amtsgerichte berichten von mehr Verfahren zu Einsprüchen gegen verkehrsbezogene Ordnungswidrigkeiten.

Wie das Nürnberger Amtsgericht mitteilte, wurden im vergangenen Jahr 1537 Verfahren nach Einsprüchen gegen Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Das sind 230 mehr als 2017, als es noch 1307 waren.

In Augsburg stieg die Zahl einer Sprecherin zufolge um 220 von 1635 im Jahr 2017 auf 1855 im Folgejahr. Beide Gerichte können den Anstieg eigenen Angaben zufolge aber gut bewältigen. Ein Sprecher des Amtsgerichts Nürnberg, Friedrich Weitner, sagte, der Umfang sei in der Regel überschaubar. Es sei normal, dass sich die Zahlen veränderten: "Mal steigt's, mal fällt's." Dies hänge häufig damit zusammen, wie häufig und intensiv die Polizei kontrolliere. "Je mehr sie kontrollieren, desto mehr erwischen sie."

Am Münchner Amtsgericht ging die Zahl der Verfahren in diesem Bereich hingegen zurück: Gingen 2017 noch 7751 neue Einsprüche ein, waren es im Folgejahr 6980.

Bayernweit wurden dem Justizministerium zufolge im vergangenen Jahr 49 486 Verfahren abgeschlossen, die nach Einsprüchen gegen Verkehr-Bußgelder eingeleitet wurden. Im Vorjahr waren es noch 47 670 erledigte Verfahren. Diese Zahlen spiegelten jedoch nicht wider, wie häufig Personen gegen ihre Bußgeldbescheide Einspruch erheben, sondern allein, wie viele Verfahren beendet wurden. Die Zahl der neu eröffneten Verfahren werde bayernweit nicht erfasst, sagte eine Sprecherin.

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