Mehr Bußgeldbescheide gegen Schulschwänzer in Bayern

Wenn junge Leute unentschuldigt nicht in der Schule erscheinen, können die Gründe recht vielfältig sein. Nicht sofort wird das Versäumnis daher geahndet. Irgendwann aber flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Dann kann es teuer werden.
dpa |
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Ein Junge sitzt mit seinem Schulranzen auf einer Tischtennisplatte und spielt auf einem Smartphone. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
dpa Ein Junge sitzt mit seinem Schulranzen auf einer Tischtennisplatte und spielt auf einem Smartphone. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) – Kommunen in Bayern haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Bußgeldbescheide wegen Schulschwänzens verschickt als noch ein Jahr davor. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter 14 Landkreisen und kreisfreien Städten. Den größten Zuwachs verzeichnete die Stadt Augsburg. Dort wurden 688 Bußgeldbescheide mit einem Gesamtbetrag von rund 365 400 Euro ausgestellt, 67 Bescheide mehr als noch 2018.

Auch im mittelfränkischen Landkreis Ansbach stieg die Zahl von 92 Bescheiden 2018 auf 146 Bescheide 2019, der Gesamtbetrag belief sich dort auf rund 38 300 Euro. Den stärksten Rückgang unter den befragten Städten und Landkreisen gab es im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Hier wurden mit 140 Bußgeldbescheiden 2019 genau 60 weniger als noch im Jahr davor ausgestellt. Die wenigsten Bußgeldbescheide, nämlich 6, wurden 2019 im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen erlassen.

Spitzenreiter unter den befragten Städten und Landkreisen ist in absoluten Zahlen die Stadt München mit 2137 Bußgeldbescheiden 2019 und einem Gesamtbetrag von rund 487 500 Euro - was aber auch in Relation zur Größe der Stadt gesehen werden muss.

Mit Abstand am häufigsten wurden in Bayern Bußgeldbescheide gegen Berufsschüler erlassen, gefolgt von Mittelschülern. Die Bußgeldbescheide decken aber nicht alle Fälle ab, in denen Schüler unentschuldigt gefehlt haben, sagte Gerald Federle vom Bildungsreferat der Stadt Augsburg: "Ein erstmalig unentschuldigtes Fehlen vom Unterricht führt nicht direkt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Schulen sprechen üblicherweise zunächst Verwarnungen oder ähnliches aus."

Das Verhängen einer Geldbuße ist einem Sprecher des Bayerischen Kultusministeriums zufolge ein Ausnahmefall: "Wenn volljährige Schulpflichtige vorsätzlich nicht am Unterricht teilnehmen beziehungsweise Erziehungsberechtigte nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder den Unterricht besuchen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Vorher finden in der Regel Gespräche mit dem betroffenen Schüler, der betroffenen Schülerin und den Erziehungsberechtigten sowie gegebenenfalls dem Schulpsychologen statt."

Weshalb die Zahl der Bußgeldbescheide 2019 gestiegen ist, lässt sich nicht eindeutig klären. Einer Sprecherin des Landratsamtes Pfaffenhofen an der Ilm zufolge unterliegen die Zahlen immer starken Schwankungen. Einen Grund konnten aber alle 14 befragten Städte und Landkreise ausschließen: Kein Bußgeldbescheid wurde 2019 auf Grund der Teilnahme an einer "Fridays-for-Future"-Demonstration während der Schulzeit ausgestellt. "Das hängt jedoch auch wesentlich damit zusammen, dass die Schulen von Seiten der Staatlichen Schulaufsichtsbehörden angehalten sind, entsprechende Abwesenheiten nicht mit allen Mittel zu ahnden, sondern den Fokus beispielsweise auf pädagogische Maßnahmen, etwa Nacharbeit mit Schwerpunkt Umwelterziehung, zu richten", sagte Federle vom Bildungsreferat der Stadt Augsburg.

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