"Maussi" vs. Tiergarten - neue Runde im Mobbing-Krieg

Horst Maussner (47) fühlt sich von Zoo-Direktor Dag Encke bei einer Beförderung ungerecht behandelt. Er klagt vor dem Arbeitsgericht. Auch andere Mitarbeiter kritisieren Enckes Führungsstil
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Flocke und ihr Tierpfleger: Solche Fotos machten Horst Maussner in der ganzen Welt berühmt.
bayernpress.com Flocke und ihr Tierpfleger: Solche Fotos machten Horst Maussner in der ganzen Welt berühmt.

NÜRNBERG Noch ist es ein arbeitsrechtlicher Streit, wie er oft geführt wird. Doch aus der Auseinandersetzung zwischen Horst "Maussi" Maussner (47), der als Pfleger von Eisbären-Mädchen „Flocke” weltberühmt wurde, und der Stadt Nürnberg könnte sich eine Schlammschlacht entwickeln. Anzeichen einer Eskalation waren am Dienstag beim Prozess vor dem Landesarbeitsgericht zu spüren.


Horst Maussner, der seit rund 30 Jahren als Pfleger im Tiergarten beschäftigt ist, rechnete sich gute Chancen für eine Beförderung zum stellvertretenden Leiter des Raubtiergeheges aus. Aber er hatte die Rechnung ohne Tiergarten-Direktor Dag Encke gemacht. Der hievte lieber eine andere Mitarbeiterin auf den Posten. Die Begründung: Maussner fehle es an Führungsqualität und Teamfähigkeit. Das wollte Maussner nicht auf sich sitzen lassen und zog vor das Arbeitsgericht.


In der ersten Prozessrunde ließ die Richterin durchblicken, dass die Vorgehensweise des Tiergartendirektors ausgesprochen rüde gewesen sei. An der Personalentscheidung an sich sei aber nicht zu rütteln. Weil Maussner in Berufung ging, muss nun das Landesarbeitsgericht entscheiden. Gestern ordnete der Richter an, dass die Stadt Nürnberg ihre Bewertungskriterien, die zur Beförderung von Maussners Kollegin führten, transparent machen muss. Erst dann geht’s weiter.


Maussner, der sich gemobbt fühlt, bekommt starken Rückhalt von Kollegen. In einer Erklärung, in der Enckes Führungsstil kritisiert wird, ist von einem gestörten Betriebsklima, Missständen und hohen psychischen Belastungen die Rede. Maussners Anwalt will diese Mobbing-Vorwürfe im Bedarfsfall durch Zeugen konkretisieren. hr

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