Maskenpflicht im Landtag: Außer bei der AfD

München (dpa/lby) - Völlig geräuschlos hat der bayerische Landtag am Montag wegen der Corona-Krise eine Maskenpflicht eingeführt. Einzig auf dem Flur der AfD-Fraktion waren am Vormittag zunächst keine Personen mit dem vorgeschriebenen Schutz von Mund und Nase zu sehen. Im übrigen Gebäude wurde die Vorschrift ausnahmslos umgesetzt.
"Ich hoffe immer noch auf eine gemeinsame Selbstverpflichtung auch der Abgeordneten, dass wirklich alle auch das im Gebäude tragen und werde deshalb auch das Gespräch mit der AfD noch mal suchen", sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Pflicht gelte nur in den Gemeinschaftsflächen des Landtags, nicht in den Räumlichkeiten der Fraktionen.
Auf den Fluren und in den Gängen des Maximilianeums müssen fortan alle Besucher sowie alle Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus Mund und Nase verhüllen. Anders als etwa in Bus, Bahn oder Geschäften empfiehlt der Landtag aber nur das Tragen zertifizierter OP-Masken, von sogenannten Community-Masken wird abgeraten.
Für die Abgeordneten gilt nur ein Maskengebot, da sonst die Freiheit des Abgeordnetenmandates beeinträchtigt würde. Die Parlamentarier sind aber gleichermaßen "dringend" gehalten, Masken zu tragen. Nach Auffassung des Landtags beinhaltet auch das Tragegebot eine rechtliche Verpflichtung. Es unterscheide sich von der Verpflichtung nur dadurch, dass auf die rechtliche Durchsetzung verzichtet werde, teilte der Landtag auf seiner Internetseite mit.
"Im Verantwortungs- und Arbeitsbereich der AfD-Fraktion gilt die Maskenpflicht nicht", sagte am Montag ein Fraktionssprecher auf Anfrage. Die AfD-Fraktion gehe derzeit nicht davon aus, dass es Sanktionen geben werde. Landtagspräsidentin Aigner hatte in der vergangenen Woche ankündigt, sich bei Missachtung der Vorschrift weitere Schritte vorzubehalten. Am Montag betonte sie, dass dies für den Fall gelte, wenn jemand die Gemeinschaftsflächen des Maximilianeums ohne Maske betrete.
Je nach Auslegung der Hausordnung des Landtags kann etwa Besuchern das Betreten des Gebäudes verboten werden. Auch alle Mitarbeiter im Landtag sind demnach gehalten, Handlungen zu unterlassen, die die Tätigkeit des Landtags, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen beeinträchtigen. Darunter könnte auch die Missachtung der Maskenpflicht verstanden werden.