Maskenpflicht-Ausnahme für Schüler muss genehmigt werden

Die Staatsregierung will regionale Ausnahmen von der Maskenpflicht für Grundschüler in Corona-Hotspots nicht so ohne Weiteres hinnehmen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen derartige Ausnahmeregelungen vorab von den jeweiligen Bezirksregierungen genehmigen lassen - und diese ausführlich begründen. Das geht aus einem Schreiben des Gesundheitsministeriums hervor, das am Freitag an alle Kreisverwaltungsbehörden verschickt wurde und das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.
dpa |
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Mundschutz liegt auf einem Tisch.
Mundschutz liegt auf einem Tisch. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild
München

Von den Kreisverwaltungsbehörden ist demnach "eine ausführliche, auf die ganz konkrete Situation vor Ort abstellende und infektiologisch tragfähige Begründung mit einzureichen", heißt es in dem Schreiben. Kommunen, die in den vergangenen Tagen bereits Ausnahmeregelungen erlassen haben, müssen eine Begründung "unverzüglich" nachreichen.

Nach der neuen bayerischen Corona-Verordnung gilt eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Grundschüler automatisch überall dort, wo es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gab. Kommunen können aber davon abweichen und Ausnahmeregelungen erlassen - davon hatten zuletzt die Landeshauptstadt München und anschließend auch mehrere Landkreise Gebrauch gemacht. Dafür braucht es aber neben einer klaren Begründung nun auch eine Genehmigung.

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  • Ludwig III am 24.10.2020 11:53 Uhr / Bewertung:

    Corona-Brennpunkte? Es ist doch längst ein Flächenbrand.

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