Maskenpflicht-Ausnahme für Schüler muss genehmigt werden
Von den Kreisverwaltungsbehörden ist demnach "eine ausführliche, auf die ganz konkrete Situation vor Ort abstellende und infektiologisch tragfähige Begründung mit einzureichen", heißt es in dem Schreiben. Kommunen, die in den vergangenen Tagen bereits Ausnahmeregelungen erlassen haben, müssen eine Begründung "unverzüglich" nachreichen.
Nach der neuen bayerischen Corona-Verordnung gilt eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Grundschüler automatisch überall dort, wo es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gab. Kommunen können aber davon abweichen und Ausnahmeregelungen erlassen - davon hatten zuletzt die Landeshauptstadt München und anschließend auch mehrere Landkreise Gebrauch gemacht. Dafür braucht es aber neben einer klaren Begründung nun auch eine Genehmigung.
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