Markus Söder greift durch: Strengere Corona-Regeln in Bayern

München - Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine weitere Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen im Freistaat auf den Weg gebracht. Bei einer digitalen Sondersitzung hat das Kabinett am Sonntag über die "Folgen der Corona-Pandemie" beraten. Anschließend informierten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) über die Ergebnisse.
Die Corona-Zahlen stagnieren auf hohem Niveau: "Wir müssen mehr tun, wir müssen handeln", so Söder. Alle vier Minuten sterbe ein Mensch in Deutschland an Corona, in Bayern alle 20 Minuten. Er stelle derzeit eine "Seitwärtsbewegung" fest. Jedoch: "Die Zahlen müssen runter, um drohende Überlastungen des Gesundheitssystems zu verhindern."
Am vergangenen Dienstag (8. Dezember) stimmte der Bayerische Landtag für den Kabinettsbeschluss, die neuen Regeln sind damit seit Mittwoch gültig.
Diese zehn Corona-Regeln gelten ab sofort in Bayern
Die genannten Maßnahmen, die in der Nacht zum Mittwoch (9. Dezember) und bis 5. Januar Geltung erhalten sollen, zielen auf Kontaktreduzierung ab.
- In Bayern wird erneut der Katastrophenfall ausgerufen.
- Allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten dann für ganz Bayern. Dies bedeutet konkret, "nur aus triftigem Grund rauszugehen" (Söder), etwa für Arztbesuche.
- An Hotspots ab einer Inzidenz von 200 gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Das Kontaktmanagement bleibt überall konstant: Zwei Haushalte und bis zu fünf Personen können sich verabreden, Kinder unter 14 Jahren sind nicht von dieser Einschränkung betroffen. Mehr zur nächtlichen Ausgangssperre lesen Sie hier.
Eine Ausnahme stellt Weihnachten dar: So gilt am Heiligabend keine Ausgangssperre für die Christmesse, und bis zu zehn Personen aus zehn Hausständen können sich treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. An Silvester allerdings gelten die Beschränkungen - nur bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen zusammen feiern. - An den Schulen wird weitgehend Wechselunterricht eingeführt. Allein Kitas und die Klassenstufen eins bis sieben bleiben davon ausgenommen. Ab Mittwoch gilt für alle bayerischen Berufsschulen Distanzunterricht, ab Hotspot 200 auch für reguläre Schulen ab Jahrgangsstufe acht. Außerhalb der Hotspots sollen Schüler ab der achten Klasse ab Mittwoch zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wechseln. Ausnahmen sind bei allen Schularten nur für das letzte Schuljahr vorgesehen.
- Die Geschäfte bleiben offen. Große Einkaufszentren ab 800 Quadratmetern werden besser überwacht. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist verboten.
- Der sogenannte kleine Grenzverkehr wird ausgesetzt. Dies gilt nicht für Berufspendler und Familienangehörige (ersten oder zweiten Grades). Fahrten zur Freizeitgestaltung oder für Einkäufe über die Grenze sind nicht mehr erlaubt.
- In Alten- und Pflegeheimen gelten drei Neuerungen: Zum einen ist nur ein Besucher pro Tag zugelassen, der getestet und mit einer FFP2-Maske ausgestattet sein muß. Zum anderen müssen Mitarbeiter FFP2-Masken tragen und zwei Tests wöchentlich machen. Zum Dritten sind bei Ausbruch einer Infektionswelle entsprechende Quarantänemassnahmen vorgesehen. Nicht-infizierte Bewohner sollen in Reha-Einrichtungen und an andere geeignete Orte verlegt werden. Und auch in Krankenhäusern gilt künftig eine Pflicht für FFP2-Masken.
- Die Gesundheitsämter erhalten zur Nachverfolgung der Corona-Kontakte eine einheitliche Software vom Bund.
- In allen Hotspots wird Personal aufgestockt, um die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung der Kontakte zu unterstützen.
- Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, Homeoffice zu ermöglichen, "wo es nur geht" (Söder). Eine Präsenz am Arbeitsplatz sei zu vermeiden.