Markenstreit zwischen Petry und AfD geht weiter

München (dpa/lby) - Der Markenstreit der ehemaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry mit ihrer früheren Partei geht weiter. Heute befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) München mit der Frage, ob Petry ihre angemeldete Marke "Die blaue Partei" löschen muss.
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Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry spricht bei einer Diskussionsveranstaltung. Foto: Frank Rumpenhorst/Archivbild
dpa Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry spricht bei einer Diskussionsveranstaltung. Foto: Frank Rumpenhorst/Archivbild

München (dpa/lby) - Der Markenstreit der ehemaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry mit ihrer früheren Partei geht weiter. Heute befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) München mit der Frage, ob Petry ihre angemeldete Marke "Die blaue Partei" löschen muss. Das Landgericht München I hatte die Marke in erster Instanz im Januar dieses Jahres "für nichtig erklärt". Gegen dieses Urteil geht Petry nun vor.

Sie hatte nach ihrem medienwirksam inszenierten Austritt aus der AfD im Jahr 2017 "Die blaue Partei" gegründet und den Schriftzug als Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet. Die AfD war mit ihrer Marke "Die Blauen" aber rund zwei Wochen schneller und verlangte, die Marke zu löschen. Gegen das Urteil des Landgerichtes, das tatsächlich tun zu müssen, legte Petry Rechtsmittel ein.

Auf den Namen ihrer Partei hat der Streit allerdings ohnehin keine Auswirkungen - egal, wie er vor dem OLG ausgeht. "Eine Partei braucht für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke", sagte ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes. "Marken sind für Parteien nur dann wichtig, wenn sie etwas verkaufen wollen." Das könne zum Beispiel bei T-Shirts der Fall sein. "Da kann es natürlich schon hinderlich sein, wenn man keine Marke hat, oder ein anderer den Parteinamen als Marke besitzt."

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