Marihuana-Party bei der Eibacher Feuerwehr

"Überlassung von Drogen an Minderjährige": Ingenieur Hans B. (30) ließ laut Anklage auch zwei Jugendliche an seinem Joint ziehen.
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Ließ er einen Joint kreisen? Der Angeklagte soll jetzt auf Wunsch des Verteidigers auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden.
sat1 2 Ließ er einen Joint kreisen? Der Angeklagte soll jetzt auf Wunsch des Verteidigers auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden.

"Überlassung von Drogen an Minderjährige": Ingenieur Hans B. (30) ließ laut Anklage auch zwei Jugendliche an seinem Joint ziehen.

NÜRNBERG Was hat er sich nur dabei gedacht? Einen Joint ließ ein Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Eibach bei einem nächtlichen, geselligen Treffen mit fünf Helfern herumgehen. Jetzt hat er ein großes Problem: Denn zwei Teilnehmer der Marihuana-Party waren damals erst 15 und 17 Jahre alt. Wegen Überlassung von Drogen an Minderjährige war Hans B. (30, Name geändert) gestern vor dem Nürnberger Amtsgericht angeklagt.

Zweimal war der Prozess gegen ihn bereits angesetzt und verschoben worden. Gestern, im dritten Anlauf, wurde das Verfahren nach längerer Beratung zwischen Verteidiger, Gericht und Ankläger ausgesetzt.

Der angeklagte Ingenieur hatte sich laut Anklage am 18. November 2007, gegen drei Uhr früh mit etlichen anderen Feuerwehrleuten im Geräteschuppen der Freiwilligen Feuerwehr Eibach zu einem fröhlichen Umtrunk getroffen. Dabei kreiste auch der von ihm mitgebrachte Joint. Ein Junge schaute zu und erzählte den Vorfall seinem Vater. Total empört darüber, brachte dieser die Sache an die Öffentlichkeit.

Die Folge: Der Angeklagte wurde nach Angaben der Eibacher sofort aus dem Dienst der FFW gefeuert. Auf die Mitkiffer und Beteiligten der Drogenparty habe man seitdem ständig ein prüfendes Auge.

Gespannt erwartete man dann gestern die Aussage von Hans B. zu dem Vorfall. Doch der erklärte nur. „Ich habe Fieber, gehöre eigentlich ins Bett.“ Das Gericht wiederum hatte wohl mit einem Geständnis gerechnet und keine Zeugen geladen. Doch die will der Verteidiger unbedingt hören, beantragte auch ein Gutachten darüber, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig sei. Denn Hans B. sei damals unter Alkohol gestanden.

Richter Volker Kanz setzte schließlich das Verfahren aus, um ein entsprechendes Gutachten einzuholen. cis

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