Mariä Himmelfahrt: Wo frei ist und wo nicht

Verlängertes Wochenende in weiten Teilen des Freistaats: Das Fest Mariä Himmelfahrt ist in 1704 von insgesamt 2056 bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der 15. August ein gesetzlicher Feiertag ist, trifft das allerdings in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag.
Per Gesetz ist festgelegt, dass der 15. August in den bayerischen Gemeinden ein Feiertag ist, in denen mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben.
Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August für die meisten Bürgerinnen und Bürger frei. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken bzw. Mittelfranken ist Mariä Himmelfahrt dagegen kein Feiertag, dort sind nur 46,3 Prozent beziehungsweise 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.
Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet und die Geschäfte sind geöffnet.
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Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das Fest „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik unter www.statistik.bayern.de/statistik/bevoelkerungsstand/00141.php entnommen werden.