Mann wehrt sich nach Ermordung der Ex-Freundin gegen Urteil

Schweinfurt (dpa/lby) - Nach dem Mord an seiner Ex-Freundin und der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat ein 29-Jähriger Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Freitag mit.
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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild
dpa Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Schweinfurt (dpa/lby) - Nach dem Mord an seiner Ex-Freundin und der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat ein 29-Jähriger Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Freitag mit. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil nun auf Rechtsfehler prüfen (Az. 11 Js 3013/19).

Das Landgericht hatte den Deutschen vor einer Woche wegen Mordes verurteilt. Er hatte in dem Prozess gestanden, seine Ex-Freundin im März 2019 im Hausflur eines Wohnhauses in Bad Kissingen mit einem Küchenmesser angegriffen zu haben. Die 27-Jährige, eine dreifache Mutter, starb wenige Tage später an den Verletzungen. Der Mann hatte in dem Prozess erklärt, er könne es kaum ertragen, seine Traumfrau getötet zu haben. In einem "emotionalen Ausnahmezustand" habe er mit dem Küchenmesser zugestochen - geplant sei die Tat nicht gewesen.

Die Verteidigung plädierte auf neun Jahre Gefängnis wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft ging hingegen von einer vorsätzlichen Attacke aus und hatte wie die Nebenklage lebenslange Haft verlangt.

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