Mann von Jennifer W. verweigert die Aussage
München (dpa/lby) - Im Terror-Prozess um ein verdurstetes jesidisches Sklavenmädchen im Irak hat der Mann der Angeklagten die Aussage am Donnerstag verweigert. Der 27 Jahre alte Iraker bezog sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München auf sein Recht, nichts sagen zu müssen, wenn er sich mit der Aussage selbst belasten würde. "Das ist mein gutes Recht, ich habe das mit meinem Anwalt besprochen."
Auf die Frage, ob er mit der Frau auf der Anklagebank verwandt oder verschwägert sei, sagte er: "Ich habe nur ein Kind von ihr." Die Aussage des Mannes, der als Beruf Masseur angab, wurde von einem Dolmetscher übersetzt. Die Angeklagte Jennifer W. und er, die nach islamischem Recht zumindest einmal miteinander verheiratet gewesen sein sollen, würdigten sich vor Gericht keines Blickes.
Der mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) soll das fünf Jahre alte Mädchen im Jahr 2015 bei praller Sonne und großer Hitze im Hof seines Hauses in Falludscha angekettet haben. Das Kind soll verdurstet sein.
Seine damalige Frau Jennifer W., eine heute 28 Jahre alte Deutsche aus Lohne in Niedersachsen, ist wegen Mordes angeklagt, weil sie bei der Tat zugesehen und nichts unternommen haben soll. Den Mann erwartet ein eigenes Strafverfahren. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Menschenhandel vor. Der Tod des Kindes sei eingebettet in den Plan des IS, die Jesiden auszurotten, hieß es von der Behörde.
Das mutmaßliche IS-Mitglied war im Mai in Griechenland gefasst im Oktober nach Deutschland überstellt worden. Ob und wann der 27-Jährige in München vor Gericht aussagen würde, war lange unklar. Nach seinem rund fünfminütigen Auftritt setzte der Vorsitzende Richter weitere Prozesstage für März und April kommenden Jahres an. Ursprünglich sollte der Prozess in diesem Monat zu Ende gehen.