Mann nach Pfeilschüssen auf Passanten in Haft

Auf offener Straße werden zwei Fußgänger von Pfeilen niedergestreckt und schwer verletzt. Ein Anwohner schießt auf die in der Nähe seines Hauses stehenden Männer, die er gar nicht näher kennt. Was trieb den Schützen zu der Tat?
von  dpa
Polizisten untersuchen an einem Tatort einen LKW, in dessen Plane ein Pfeil steckt. Foto: Marcus Merk
Polizisten untersuchen an einem Tatort einen LKW, in dessen Plane ein Pfeil steckt. Foto: Marcus Merk © dpa

Nordendorf (dpa/lby) - Einen Tag nach den Pfeilschüssen auf Passanten in Schwaben ist am Mittwoch gegen einen 34-Jährigen Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes erlassen worden. Der Mann hatte am Dienstagmittag in einem Wohngebiet in Nordendorf (Landkreis Augsburg) mehrere Pfeile auf zwei vor seinem Haus stehende Männer abgeschossen.

"Die bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben, dass die beiden schwer verletzten Geschädigten Zufallsopfer des 34-jährigen deutschen Beschuldigten wurden", erklärte Polizeisprecher Michael Jakob. Der Ermittlungsrichter des Augsburger Amtsgerichts schickte den Mann in Untersuchungshaft. Bei den Vernehmungen durch die Kripo hatte er zuvor zu den Vorwürfen geschwiegen.

Bei den Opfern handelt es sich um die Fahrer eines Lastwagens und eines Kleintransporters, die in der Nähe des Hauses des Schützen aus ihren Fahrzeugen ausgestiegen und daher zu Fuß unterwegs waren. Nachbarn des Mannes brachten die Verletzten auf ihren Grundstücken in Sicherheit und schützten sie so vor weiteren Treffern. Zahlreiche Polizisten eilten zum Tatort und nahmen den Täter fest. Die 47 und 39 Jahre alten Opfer hatten schwere Verletzungen im Oberkörper beziehungsweise im Gesicht und mussten deswegen notoperiert werden. Lebensgefahr besteht nicht.

Für die Pfeilschüsse wurde ein gewehrähnliches Gerät verwendet. Wie viele Pfeile der 34-Jährige insgesamt verschossen hat, ist noch unbekannt. Auch das Motiv ist noch unklar. Die Ermittler schließen nicht aus, dass der Mann aufgrund psychischer Probleme in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war.

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