Mann in Disco verprügelt? Rapper Kollegah vor Gericht

Rapper "Kollegah" kommt vor Gericht. Der 30-Jährige soll in einer Disco in Freilassing einen Mann zusammengeschlagen haben, nachdem dieser ihn "Du Hurensohn" genannt haben soll.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Rapper Kollegah in cooler Pose! Nicht so cool: Der 30-Jährige muss vor Gericht, weil er einen Mann verprügelt haben soll.
dpa Rapper Kollegah in cooler Pose! Nicht so cool: Der 30-Jährige muss vor Gericht, weil er einen Mann verprügelt haben soll.

Rapper "Kollegah" kommt vor Gericht. Der 30-Jährige soll in einer Disco in Freilassing einen Mann zusammengeschlagen haben, nachdem ihn ein anderer "Du Hurensohn" genannt haben soll.

Laufen - Der prominente Rapper "Kollegah" muss sich von diesem Montag (3. November) an wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, in einer Disco einen Mann zusammengeschlagen zu haben. Der Prozess am Amtsgericht Laufen im Berchtesgadener Land ist auf zwei Tage angesetzt.

Mehr Promi-Meldungen

"Kollegah" bezeichnete seinen Stil zeitweise als "Zuhälter-Rap", der aber stark an den Gangsta-Rap angelehnt ist. Sein jüngstes Album "King" brach Verkaufsrekorde und landete an der Spitze der deutschsprachigen Charts.

In der Nacht zum 30. Juni 2013 war "Kollegah" zusammen mit einem anderen Rapper und begleitet von seinem Bodyguard in einer Discothek in Freilassing an der bayerisch-österreichischen Grenze aufgetreten. Als das Trio die Disco verließ, rief ein unbekannter Gast "Du Hurensohn". Daraufhin soll das Trio sein Opfer am Kopf mit Fäusten traktiert haben. Der Geschädigte war aber laut Anklage nicht der Mann mit dem beleidigenden Ausspruch.

Lesen Sie hier: Brutaler Mord an Rentnerin: Nachbar vor Gericht

Als das Zufallsopfer zu Boden ging, traten die Angreifer mehrfach auf sein Gesicht und den Oberkörper ein. Der Mann erlitt eine Platzwunde und Prellungen. Damit nicht genug: Als ein weiterer Discobesucher dem Opfer zu Hilfe kommen wollte, schlugen sie auch auf ihn ein und brachen ihm das Nasenbein. In dem Prozess werden mehrere Zeugen gehört. Das Urteil soll am 12. November verkündet werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.