Mann gesteht Bierkrug-Wurf auf Polizisten

München (dpa/lby) - Ein 19-Jähriger hat in einem Prozess wegen versuchten Totschlags gestanden, einen gläsernen Bierkrug auf einen Polizisten geworfen zu haben. Zum Verfahrensauftakt vor dem Landgericht München II am Dienstag gab er zu, den Beamten am Rande einer Sonnwendfeier in Geretsried (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) vom Juni 2018 angegriffen zu haben.
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Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archivbild
dpa Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archivbild

München (dpa/lby) - Ein 19-Jähriger hat in einem Prozess wegen versuchten Totschlags gestanden, einen gläsernen Bierkrug auf einen Polizisten geworfen zu haben. Zum Verfahrensauftakt vor dem Landgericht München II am Dienstag gab er zu, den Beamten am Rande einer Sonnwendfeier in Geretsried (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) vom Juni 2018 angegriffen zu haben. Laut Anklage traf der Krug das Opfer im Schulterbereich, brachte es jedoch nicht in Lebensgefahr.

Der Angeklagte sagte aus, er habe sich in der Nacht der Tat mit Freunden betrunken und sei zu der Feier eines Trachtenvereins gezogen. Dort kam es zum Streit mit Gästen, die Polizei schritt ein. Nachdem ihm ein Polizist einen Platzverweis erteilt hatte, habe er sich "angegriffen" gefühlt und den Bierkrug auf den Beamten geworfen. Dabei habe er jedoch in Richtung der Füße gezielt.

Laut Anklage zielte der Wurf indes auf den Kopfbereich, wodurch der 19-Jährige den möglichen Tod des Polizisten in Kauf nahm. Der Hauptkommissar, der laut Staatsanwaltschaft mit dem Rücken zum Angreifer stand, ging zu Boden und war eine Woche lang dienstunfähig. Nach der Tat flüchtete der junge Mann. Am folgenden Tag brüstete er sich den Ermittlungen zufolge in einem Chat mit Freunden mit dem Angriff. Kurz darauf wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Als Jugendlicher war er zweimal wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Für das Verfahren vor der Jugendkammer sind vier Verhandlungstage anberaumt.

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