Mann erwürgt und zersägt Lebensgefährtin – Mord-Anklage

Nach dem Tod einer jungen Frau in Füssen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen deren Lebensgefährten wegen Mordes erhoben. Der 27-Jährige soll die Frau im August 2008 im Streit erwürgt und zersägt haben.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
dpa Illustration

FÜSSEN/KEMPTEN - Nach dem Tod einer jungen Frau in Füssen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen deren Lebensgefährten wegen Mordes erhoben. Der 27-Jährige soll die Frau im August 2008 im Streit erwürgt und zersägt haben.

Die Staatsanwaltschaft vermutet als Motiv für die Bluttat die Trennung der aus Thailand stammenden 23-jährigen Frau von ihrem Lebensgefährten, die dieser nicht akzeptieren wollte. Der geständige mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft. Der Termin für den Prozess vor dem Kemptener Landgericht steht noch nicht fest.

Ein Pilzsammler hatte im Sommer vergangenen Jahres die in einem Plastiksack verpackte Leiche der Frau ohne Kopf und Gliedmaßen in einem Wald nahe Füssen gefunden. Die Polizei hatte daraufhin eine Sonderkommission eingerichtet, die alle möglichen Spuren und Hinweise überprüfte. Zeitweise waren bis zu 120 Beamte im Einsatz. Auf die entscheidende Spur kamen die Ermittler drei Tage nach dem Fund des Leichentorsos durch Hinweise des Ausbildungsbetriebes der jungen Frau und durch eine Vermisstenanzeige ihrer in Rheinland-Pfalz lebenden Großmutter.

Nach der Festnahme des Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung führte dieser die Polizisten zu den übrigen Leichenteilen. An vier unterschiedlichen Stellen rund um Füssen und Schwangau hatte er die in Müllsäcke gehüllten Beine, Arme und den Kopf der Leiche versteckt.

(dpa)

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.