Mann erstickt seine Gattin mit Kissen – aus Verzweiflung?

Sie ist schwer krank und hat Schmerzen. Er zündet nach der Tat das Zuhause an. Ein 60-Jähriger soll seine schwer kranke Frau getötet haben.
Helmut Reister |
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Ein 60-Jähriger Mann soll seine schwer kranke Frau getötet haben. Der Prozess in Nürnberg-Fürth.
David-Wolfgang Ebener/dpa Ein 60-Jähriger Mann soll seine schwer kranke Frau getötet haben. Der Prozess in Nürnberg-Fürth.

Nürnberg-Fürth - Verzweiflung, Mitgefühl, alle Grenzen sprengende Liebe: Waren das die Gründe, warum Gerhard Müller aus Schwabach (60, Name geändert) seine schwer kranke Frau getötet hat? Er soll ihr ein Kissen auf das Gesicht gelegt haben und anschließend darauf gekniet sein, bis sie starb. Er soll verzweifelt gewesen sein.

Mordprozess in Nürnberg-Fürth

Der Prozess in Nürnberg-Fürth in diesem Fall mag für so manchen unter einem unguten Stern stehen: Am vergangenen Freitag, den 13., ging es los, 13 Verhandlungstage sind eingeplant und auch das Urteil passt perfekt ins Raster: Am 13. Mai soll es fallen. "Abergläubische Maßstäbe gelten bei Gericht nicht. Es ist reiner Zufall", versichert Justizsprecher Friedrich Weitner beim Blick auf den Prozessablauf. Unglückszahl hin oder her, das eigentliche Problem für Gerhard Müller ist das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft und die daraus resultierende Anklage. Ihr zufolge ist er ein Mörder, der seine schlafende Frau mit einem Kissen erstickte und danach die Wohnung in Brand setzte, um die Spuren zu verwischen.

Der Angeklagte selbst ist am ersten Prozesstag noch nicht zu Wort gekommen, aber seine beiden Anwälte (Klaus Uhl und Christian Veit) haben bereits den Paragrafen 216 des Strafgesetzbuches ins Spiel gebracht. "Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden", heißt es dort in bestem Juristendeutsch, "so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen."

Angeklagter verhandlungsfähig? Schwere gesundheitliche Probleme

Am ersten Verhandlungstag stand zunächst ein anderes Problem im Mittelpunkt: Ist der Angeklagte überhaupt verhandlungsfähig? Die Anwälte wollten den Prozess am liebsten gleich platzen lassen und stellten einen entsprechenden Antrag. Probleme mit dem Sehvermögen nach einer kurz zurückliegenden Augen-OP reklamierten sie, blitzten aber beim Gericht ab. Der Prozess lief wie geplant weiter.

An der prekären gesundheitlichen Gesamtsituation des 60-jährigen Ehepaares kommen die Prozessbeteiligten aber nicht vorbei. Der Angeklagte leidet schon seit vielen Jahren an schweren Herz- und Kreislaufproblemen. Immer wieder war er deshalb im Krankenhaus, mehrfach musste er operiert werden. Schilderungen aus seinem Umfeld zufolge konnte der ehemalige Grafiker viele Dinge nicht mehr selbstständig bewältigen. Von seiner Frau konnte er keine Hilfe mehr erwarten. Sie selbst war schwer an Krebs erkrankt, hatte Schmerzen, musste starke Medikamente nehmen und war immer wieder im Krankenhaus.

War diese schwierige Situation der Auslöser für die Gewalttat vor einem Jahr? Die Staatsanwaltschaft glaubt an Mord. Sie stützt sich unter anderem auf die eigenen Angaben, die Gerhard Müller kurz nach der Tat machte und sich selbst schwer belastete.

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