Mann erhält Schmerzensgeld nach Sturz auf Kreuzfahrtschiff

München (dpa/lby) - In Folge eines schweren Sturzes auf einem Kreuzfahrtschiff erhält ein Passagier 4000 Euro Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter MSC Cruises. Hierauf einigten sich die Anwälte am Oberlandesgericht München am Montag.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft ist zu sehen.
Sven Hoppe/dpa-Archivbild Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft ist zu sehen.

München (dpa/lby) - In Folge eines schweren Sturzes auf einem Kreuzfahrtschiff erhält ein Passagier 4000 Euro Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter MSC Cruises. Hierauf einigten sich die Anwälte am Oberlandesgericht München am Montag. Der Kläger hatte zuvor fast 10 000 Euro Entschädigung mehr gefordert.

Der Reisende hatte den Jahreswechsel 2016/17 auf der "MSC Fantasie" verbracht. Kurz vor Verlassen des Schiffes war er am Neujahrstag nach eigener Aussage auf einer nassen Fliese ausgerutscht. Bei dem Sturz brach er sich das rechte Sprunggelenk zweifach und erlitt einen Bänderriss. Er argumentierte, sein Sturz und die "erheblichen Verletzungen" seien darauf zurückzuführen, dass der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe.

Das Landgericht München I hatte die Klage des Mannes vor knapp einem Jahr abgewiesen. In der Begründung hatte es geheißen, dass der Reiseveranstalter MSC Cruises nicht nach Reisevertragsrecht aufgrund eines Reisemangels hafte. Auch habe die Beklagte keine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Die Einigung am Oberlandesgericht schließt den Prozess und die Berufung nun ab.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.