Mann (50) schießt sich im Gerichtssaal in den Kopf

Das Urteil war gerade gefallen, da holte ein Unterallgäuer am Montag im Saal des Memminger Landgerichts plötzlich einen Schießkugelschreiber raus und richtete ihn gegen sich selbst. Er schwebt noch immer in Lebensgefahr. Er war vor der Sitzung nicht durchsucht worden.
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Diese Schießkugelschreiber sehen harmlos aus, schießen aber tödliche Kugeln ab.
Polizei Diese Schießkugelschreiber sehen harmlos aus, schießen aber tödliche Kugeln ab.

MEMMINGEN - Das Urteil war gerade gefallen, da holte ein Unterallgäuer am Montag im Saal des Memminger Landgerichts plötzlich einen Schießkugelschreiber raus und richtete ihn gegen sich selbst. Er schwebt noch immer in Lebensgefahr. Er war vor der Sitzung nicht durchsucht worden.

Richter, Anwälte und Zuschauer wollten nach Hause. Der 50-jährige Verurteilte wollte sterben. Am Montagmorgen hat sich ein Unterallgäuer nach der Urteilsverkündung im Landgericht Memmingen in den Kopf geschossen – mit einem Schießkugelschreiber, einem Spielzeug für Agenten.

Er ist verheiratet - und schwebt in Lebensgefahr

Ein tödliches Spielzeug – der Mann wurde lebensbedrohlich verletzt. Der verheiratete Mann wurde noch im Gerichtsgebäude reanimiert und danach in eine Spezialklinik geflogen.

Auslöser war wohl das Urteil: Vor Jahren hatte der Unterallgäuer in der Nähe von Babenhausen ein landwirtschaftliches Gebäude niedergebrannt. Der Richter verurteilte den 50-Jährigen am Montag wegen schwerer Brandstiftung zu sechs Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung. Gegen 12 Uhr las er dem Verurteilten die mündliche Begründung und die Rechtsmittelbelehrung vor.

Laut Polizei gab es keine Hinweise auf "Eigen- oder Fremdgefährlichkeit"

Dann fiel der Schuss – der Unterallgäuer zog eine Kugelschreiberattrappe, in der eine Kleinkaliberpatrone steckte, und hielt sie sich an den Kopf. Mit einem Druck auf einen Knopf löste er den Schuss.

Der Mann war am sechsten Prozesstag nicht durchsucht worden – laut Polizeibericht lagen „keine konkreten Anhaltspunkte für eine Eigen- oder Fremdgefährlichkeit während der Verhandlung“ vor. Der Angeklagte war während des gesamten Prozesses, der seit 2005 lief, auf freiem Fuß. Die Kriminalpolizei Memmingen ermittelt.

T. Gautier

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