Mann (30) wegen Facebook-Hetze verurteilt

Nachdem ein Mann auf Facebook gegen Flüchtlinge gehetzt hat, wurde er von einem anderen Nutzer angezeigt. Jetzt wurde der 30-Jährige vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen wegen Volksverhetzung verurteilt.
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Das Schlusswort des Richters: Man könne doch nicht "jeden Mist, den man im Hirn hat, einfach veröffentlichen."
imago Das Schlusswort des Richters: Man könne doch nicht "jeden Mist, den man im Hirn hat, einfach veröffentlichen."

Wolfratshausen - Wegen stark fremdenfeindlichen Kommentaren auf Facebook wurde ein 30-jähriger Mann nun zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt – das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Der Vorwurf: Volksverhetzung.

Der Mann verfasste im vergangenen Herbst zwei Hetzkommentare auf dem sozialen Netzwerk. Unter einem Foto schrieb er von der Vergasung und Erschießung von Flüchtlingen. Ein Facebook-User hatte die Kommentare gelesen und den Mann wegen seiner Äußerungen prompt bei der Polizei angezeigt. Kurze Zeit später wurde das Foto inklusive der Kommentare gelöscht.

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Auf den sozialen Netzwerken finden sich Hunderte solcher fremdenfeindlicher Kommentare – nur die wenigsten Verfasser müssen mit Konsequenzen rechnen. Der aktuelle Fall vor dem Wolfratshausener Amtsgericht zeigt jedoch, dass Hetzer durchaus bestraft werden können. Richter Helmut Berger machte bei der Verhandlung am Mittwoch klar, dass Facebook keineswegs ein rechtsfreier Raum sei.

 

"Es war ziemlich schlimm für ihn"

 

Der Verteidiger des Verurteilten versucht den Vorfall herunterzuspielen. So geht er auf den Zorn seines Mandanten ein, aus dem er die beiden Kommentare verfasst hatte. Er soll von Flüchtlingen bespuckt und beleidigt worden sein, ein anderer habe ihm das Handy geklaut. Der Anwalt am Mittwoch über seinen Mandanten: "Es war ziemlich schlimm für ihn."

Sein Mandat entschuldigte sich für die Kommentare – er habe im Affekt gehandelt. Der 30-Jährige ist schon vorbestraft, in der Vergangenheit wurde er unter anderem schon wegen Körperverletzung angezeigt.

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Die Staatsanwaltschaft forderte nun sieben Monate Freiheitsstrafe, allerdings auf Bewährung, weil er die Tat von Anfang an zugegeben hatte und sich während der Verhandlung einsichtig zeigte. Letztendlich entschied sich der Richter für sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem soll der 30-Jährige insgesamt 80 Sozialstunden in einer Asyl-Einrichtung leisten. Das Schlusswort des Richters: Man könne doch nicht "jeden Mist, den man im Hirn hat, einfach veröffentlichen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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