Mammut-Verfahren im Fall Mollath: 44 Zeugen

Gustl Mollath hat nach sieben Jahren in der Zwangspsychiatrie ein Wiederaufnahmeverfahren erreicht. Sein Fall wird bundesweit mit großem Interesse verfolgt. Für das Landgericht Regensburg ist der am Montag beginnende Prozess eine Mammutaufgabe.
dpa |
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Regensburg - Gut ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie beginnt kommenden Montag das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath. Für das Landgericht Regensburg sei der Prozess einer der aufwendigsten in der jüngeren Geschichte, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Für das bundesweit beachtete Verfahren wurde der größte Gerichtssaal ausgewählt. Insgesamt gibt es 40 Plätze für Journalisten und 42 Sitze für Zuhörer. Für den Prozess gegen den sieben Jahre in der Zwangspsychiatrie untergebrachten Mollath hat das Landgericht insgesamt 44 Zeugen geladen.

An den ersten beiden Verhandlungstagen haben die direkten Prozessbeteiligten die Gelegenheit, sich zu äußern. Ob allerdings die Ex-Frau Mollaths zum Auftakt erscheinen wird, ist noch unklar. Sie tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf. Auch eine Stellungnahme des 57 Jahre alten Gustl Mollath ist nicht sicher.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau 2001 körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wiesen ihn in die Psychiatrie ein.

Mollath selbst hatte stets an ein Komplott seiner Ex-Frau und der Justiz gegen ihn geglaubt. Er hatte während der Ermittlungen gegen ihn Strafanzeige gegen seine Frau sowie weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften erstattet. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch abgelegt. Als jedoch 2012 ein älterer Revisionsbericht der HypoVereinsbank auftaucht, belegt dieser einige der von Mollath behaupteten Schwarzgeld-Geschäfte des Bankinstituts.

Der Fall Mollath beschäftigte sogar einen Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags. Der bescheinigte der Justiz im Freistaat schließlich, den Fall Mollath nur oberflächlich behandelt zu haben. Im vergangenen August ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg schließlich die Wiederaufnahme des Strafverfahrens und die Freilassung Mollaths aus der Psychiatrie an.

 

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