Mäusebussard und Rotmilan tot: Angriffe auf Greifvögel sind kein Zufall

Südlich von Cham sind schon sechs tote Mäusebussarde und Rotmilane gefunden worden – teils mit Schrotkugeln verletzt. Vogelschützer suchen jetzt nach dem Täter.
Tanja Fenzl |
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Bayern
T. Fenzl 3
Ein Schuss ins Bein ist das Todesurteil für den Mäusebussard gewesen.
T. Fenzl 3 Ein Schuss ins Bein ist das Todesurteil für den Mäusebussard gewesen.
Markus Schmidberger vom örtlichen LBV packt die toten Tiere in Tüten. Sie werden eingefroren, um später untersucht zu werden.
T. Fenzl 3 Markus Schmidberger vom örtlichen LBV packt die toten Tiere in Tüten. Sie werden eingefroren, um später untersucht zu werden.

Von Schrotkugeln im Bein erwischt, von Gassigehern gefunden, beim Tierarzt aufgepäppelt und dann doch vom Leiden erlöst: Das waren die letzen Tage eines Mäusebussards, der am 1. April von Hundefreunden nahe Cham aufgelesen worden war.

Der Fund ist kein Einzelfall: Inzwischen sind es insgesamt sechs Tiere, die alle südlich von Cham gefunden wurden. "Das ist kein Zufall mehr", sagt Markus Schmidberger, Leiter der örtlichen LBV-Geschäftsstelle. "Da hat jemand nachgeholfen."

Und er sagt weiter: "Tote Greifvögel liegen vielleicht unter einer Stromleitung oder neben einer Straße, aber nicht einfach so im Feld herum, wenn sie sonst ganz fit wirken."

Ein Tierfreund hatte den ersten angeschossenen Mäusebussard am 1. April entdeckt. Er brachte ihn in eine Tierklinik, dort versuchten die Ärzte noch tagelang, den Vogel zu retten, mussten ihn aber letztendlich aufgrund der schweren Verletzung einschläfern.

Markus Schmidberger vom örtlichen LBV packt die toten Tiere in Tüten. Sie werden eingefroren, um später untersucht zu werden.
Markus Schmidberger vom örtlichen LBV packt die toten Tiere in Tüten. Sie werden eingefroren, um später untersucht zu werden. © T. Fenzl

Dabei kam heraus: An dem Tag hatte noch ein weiterer Gassigeher tote Vögel entdeckt. Weil der Finder die beiden Tiere vergraben hatte, machte sich eine LBV-Delegation an die Exhumierung. Und brachte auch diese Tiere – noch einen Mäusebussard und einen Rotmilan, zur Tierklinik, wo beide Vögel untersucht und geröntgt wurden.

Das Ergebnis: Der Mäusebussard war ebenfalls von Schrot getroffen, der Rotmilan wies keine Verletzungen auf. Eine vom LBV veranlasste Untersuchung in München auf Vergiftung brachte kein Ergebnis.

"Allerdings testen die natürlich nicht alles durch, nur das Gängigste. Und es gibt einige Mittel, die hinterher gar nicht nachweisbar sind", sagt LBV-Kreisvorsitzender Karl-Heinz Schindlatz.

Bei einer Begehung mit der Polizei entdeckte ein Beamter einen weiteren Mäusebussard, wieder ein paar Tage später wurde der zweite Rotmilan gemeldet, ein Jäger fand den letzten toten Rotmilan am 3. Mai.

Rotmilane sind in Deutschland normal nur auf Durchreise

Rotmilane sind Rote-Liste- Tiere, die als stark gefährdet gelten. Da einer der Vögel beringt war, konnten die Vogelkundler ihn nach Tschechien verorten. "Rotmilane sind bei uns eigentlich immer nur auf der Durchreise. Wir haben selber höchstens ein, zwei Brutpaare", sagt Schmidberger.

Die könnten schwerlich für Unmut bei der Jägerschaft sorgen, die möglicherweise Konkurrenten um Niederwild beseitigen wollten.

Generell möchten aber weder Schindlatz noch Schmidberger die Jägerschaft in Generalverdacht bringen. "Es könnte auch ein Sportschütze gewesen sein, das wäre bei einer genauen Untersuchung der Schrotkugeln herauszufinden."

Doch laut Alfons Windmaißer von der Chamer Polizei ist die genaue Zuordnung von Schrot schwer möglich. Wenn es nicht einen Denunzianten gebe, komme der Täter womöglich davon. "Der Kreis der Mitwisser ist meistens klein", sagt Windmaißer. Ohne Belohnung für Hinweise lasse sich oft kein Täter finden.

Eine solche Belohnung stellt Schmidberger vom LBV in Aussicht, für den Fall, dass eine erneute Untersuchung der übrigen beiden Rotmilane ein eindeutigeres Ergebnis bringt.

Alle Greifvogelarten in Europa unterliegen dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Artenschutzverordnung. Sie dürfen nicht getötet, gefangen oder verfolgt werden. Jede Nachstellung stellt eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Urteile ziehen häufig vierstellige Geldstrafen nach sich.

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