Luxusleben durch Anlagebetrug? Bankberater angeklagt

Die Hausbank gilt für viele Menschen als vertrauenswürdig. Dort kennt man sich, dort investiert man sein Geld. In Schweinfurt soll sich ein Bankmitarbeiter so die eigene Tasche vollgemacht haben.
dpa |
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Um etwa zwei Millionen Euro soll ein Bankberater in Schweinfurt mehrere Anleger betrogen haben. (Symbolbild)
Um etwa zwei Millionen Euro soll ein Bankberater in Schweinfurt mehrere Anleger betrogen haben. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa
Schweinfurt

Ein Leben in Saus und Braus, aber mit ergaunertem Geld: Wegen möglichen Millionenbetrugs von Kunden hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Bankberater angeklagt. Die Ermittler gehen nach aktuellem Stand von einem Schaden von mehr als 2,1 Millionen Euro und 317 Taten aus. 138 mutmaßliche Delikte seien allerdings verjährt, teilte die Behörde mit. Die Anklage lautet auf Betrug und Untreue in 179 Fällen. 

Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage gegen den 57-Jährigen entscheiden, der im vergangenen November festgenommen worden war. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft und hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen eingelassen. 

Luxusleben mit fremdem Geld

Der Angeklagte arbeitete unter anderem als stellvertretender Leiter einer Bankfiliale in einem Seniorenheim in Schweinfurt. Der Mann soll sich spätestens 2012 dazu entschlossen haben, vermögende Bankkunden, die ihm vertrauten, auszunutzen. 

Zehn Menschen soll er versprochen haben, ihr Bargeld und sonstige Vermögenswerte gewinnbringend für sie anzulegen. Tatsächlich habe er das Geld aber zur Finanzierung seines kostenintensiven, luxuriösen Lebensstils zweckentfremdet, so die Staatsanwaltschaft. 

Bei der Durchsuchung von Appartements des Mannes in Spanien fanden Ermittler hochwertiges Inventar, Kunstgegenstände, Uhren und teure Weine. Zudem wurden 290.000 Euro in bar entdeckt. 

Verjährt heißt nicht gleich irrelevant

Für die verjährten Taten kann der 57-Jährige zwar nicht verurteilt werden. Das Gericht kann den Angaben zufolge jedoch entsprechend einem Antrag der Staatsanwaltschaft anordnen, dass der Angeklagte den Schaden begleichen muss. 

Bei der eigentlichen Tatbegehung hatte der Verdächtige nach bisherigen Erkenntnissen keine Komplizen. Allerdings sollen zwei Männer dem 57-Jährigen bei der Verschleierung der erlangten Beute geholfen haben - gegen sie wird den Angaben zufolge wegen möglicher Geldwäsche ermittelt.

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