Lockerung bei Gottesdiensten: Perspektive für Schulen

München (dpa/lby) - Besuche von öffentlichen Gottesdiensten und Demonstrationen sind in Bayern ab dem 4. Mai wieder unter strengen Auflagen erlaubt. Und auch im Bereich der Schulen könnte sich in der Corona-Krise bald wieder was tun: Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) will möglichst allen Schülern rasch wieder Unterricht in den Schulgebäuden ermöglichen, wie er am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts in München sagte.
Die größte Herausforderung sei aktuell das Thema Familie, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). "Dort ist mit Abstand die wichtigste Arbeit zu leisten." Und dennoch werde es sehr schwierig sein, eine für alle optimale Lösung zu entwickeln, sagte Söder.
Es gebe zwar noch Abstimmungsbedarf, doch das Kabinett habe "als Zielvorstellung mal Pfingsten ins Auge" gefasst, sagte Piazolo. Möglichst alle Kinder und Jugendliche sollten dann - zumindest in eingeschränktem Umfang - wieder Unterricht vor Ort erhalten.
Dennoch: "Es wird auch bis zum Sommer keine Normalität an den Schulen geben, wie wir sie kennen", betonte Piazolo. Stattdessen werde es einen Dreiklang aus Präsenzunterricht in den Schulen, Lernen zu Hause und Notfallbetreuung geben.
Seit Montag lernen die Abschlussklassen auch wieder in den Klassenzimmern ihrer Schulen. Am 11. Mai folgen dann die Schüler, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Auch die Viertklässler sollten dann möglichst schon in ihre Schulen zurückkehren, sagte Piazolo.
Früher zurückkehren dürfen unter strengen Auflagen Gottesdienstbesucher - und zwar ab dem kommenden Montag. Das Kabinett sei zu der klaren Entscheidung gekommen, dass mit entsprechenden Maßgaben wieder Gottesdienste ermöglicht würden, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ebenfalls am Dienstag.
Damit die Ansteckungsgefahr möglichst minimiert wird, müssen sich die Gotteshäuser aller Glaubensgemeinschaften an Hygienekonzepte halten. Auch die Dauer wird auf maximal 60 Minuten beschränkt. Je nach Größe des Versammlungsortes gelten Obergrenzen für Besucherzahlen. Gläubige müssen außerdem einen Mindestabstand von 2 Metern in Gebäuden und 1,5 Metern im Freien einhalten, sowie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Und auch das strikte Verbot von Demonstrationen wegen der Corona-Ansteckungsgefahr wird am 4. Mai aufgehoben. Nach Angaben des Innenministers dürfen dann Versammlungen wieder mit maximal 50 Teilnehmern und Sicherheitsabständen von 1,5 Metern zwischen den Demonstranten stattfinden. Veranstalter dürfen maximal eine Versammlung pro Tag anmelden, die ebenfalls auf 60 Minuten beschränkt sein soll.
Seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen am 21. März waren Versammlungen im Freistaat nicht erlaubt beziehungsweise nur ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Auflagen gestattet. Angesichts des anstehenden 1. Mai - wo traditionell viele Demonstrationen stattfinden - sollen die örtlichen Behörden nach Angaben des Innenministers schon einen größeren Spielraum haben.