Lockerere Vorschriften für Supermärkte

Das neue Landesentwicklungsprogramm liberalisiert die Vorschriften für den Einzelhandel auf der grünen Wiese.
von  dpa

Das neue Landesentwicklungsprogramm liberalisiert die Vorschriften für den Einzelhandel auf der grünen Wiese.

München - Nach jahrelangem Tauziehen mit den Kommunen lockert die Staatsregierung die strenge Regulierung des Einzelhandels auf dem Land. Künftig soll jede Gemeinde freie Entscheidung über die Ansiedlung größerer Supermärkte und Drogeriefilialen mit einer Verkaufsfläche von bis 1200 Quadratmetern haben. Bisher liegt diese Grenze bei 800 Quadratmetern.

Außerdem werden künftig in 900 bayerischen Gemeinden Einzelhandelsgroßprojekte möglich sein – nicht mehr nur in 460 wie bisher. Das sagte Staatskanzleichef Thomas Kreuzer (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Die Minister beschlossen den lange überfälligen Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP). Es regelt unter anderem, welche Art von Geschäften mit welcher Größe in welchen Gemeinden zulässig sind und hat das Ziel, die Zersiedlung Bayerns zu verhindern.

Bürgermeister kleiner Gemeinden klagen aber seit Jahren darüber, dass sich bei ihnen keine großen Geschäfte ansiedeln dürfen und ihnen deswegen Gewerbesteuereinnahmen und Wachstumschancen verbaut werden. Die Städte hingegen fürchten ein Abwandern umsatzstarker Großbetriebe auf die grüne Wiese. Naturschützer machen ebenfalls gegen Flächenverbrauch und immer neue Großmärkte Front. Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP), der für das LEP zuständig ist, war deswegen starkem Druck von allen Seiten ausgesetzt.

Alle bayerischen Kommunen sind bisher in sieben Kategorien eingeteilt. Dieses System wird nun vereinfacht, so dass es nach Kreuzers Angaben künftig nur noch drei Kategorien geben soll - Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren. Bisher hießen die Grundzentren „Unterzentren“ und „Kleinzentren“. Wie bisher gelten 900 bayerische Gemeinden als sogenannte „zentrale Orte“ – doch die Abschaffung der Kleinzentren hat eine konkrete Folge für Einzelhandelsketten und Bürger:

Bisher waren in Kleinzentren keine Einzelhandelsgroßprojekte erlaubt, so dass große Geschäfte nur in rund 460 Gemeinden erlaubt waren. Künftig sollen in allen zentralen Orten Einzelhandelsgroßprojekte erlaubt sein, womit sich die Zahl der möglichen Standortgemeinden auf 900 knapp verdoppelt.

Ansonsten soll das bisher viele hundert Seiten umfassende LEP dünner und die darin vorgegebenen Ziele um drei Viertel reduziert werden. Es solten nur noch die „großen Linien“ der räumlichen Entwicklung Bayerns vorgegeben werden, wie Kreuzer sagte. Hauptziel soll nun sein, den Schwund der Bevölkerung in vielen Landesteilen, Klimawandel, Energiewende und den scharfen Wettbewerb der Kommunen untereinander zu bewältigen.

Eigentlich wollte die Staatsregierung den Flächenverbrauch in Bayern reduzieren – zumindest war das über Jahre erklärtes Ziel des Umweltministeriums. Wie überall in Deutschland hatte auch in Bayern der Flächenverbrauch in den vergangenen 30 Jahren stark zugenommen. 1981 waren erst acht Prozent der Landesfläche bebaut, 2010 waren es nach den Zahlen des Umweltministeriums bereits 11,3 Prozent. Das kommt einem Anstieg um etwa 40 Prozent gleich. 

 

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