Lockdown, 2G, Gastro: Das sind die Corona-Verschärfungen in Bayern
München - Angesichts der dramatischen Corona-Lage hat die Staatsregierung am Freitag ein großes Corona-Paket beschlossen, das zahlreiche Verschärfungen und Einschränkungen in Bayern beinhaltet.
Dieses geht von Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte über eine Schließung des Nachtlebens, flächendeckendem 2G bis hin zu einem faktischen Lockdown für Hotspots. Die AZ erklärt, was auf der Söder-Pressekonferenz bekannt gegeben wurde. Die Corona-Beschlüsse im Überblick:
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Bayern führt Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ein: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter zwölf Jahren werden dabei ebenso wie vollständige Geimpfte oder Genesene nicht mitgerechnet.
Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen
Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen in Bayern nur noch in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. Zudem gilt dort die 2G+-Regel – Zugang also auch für Geimpfte und Genesene nur noch mit Test. Die Regelung betrifft also unter anderem Opern, Theater, Stadien oder Konzerte.
2G, 2G+, 3G, 3G+: Was bedeuten die Corona-Regeln?
- 2G: Geimpft oder genesen. Getestete Personen erhalten keinen Zutritt. Als Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
- 2G+: Geimpft oder genesen. Zusätzlich muss ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden.
- 3G: Geimpft, genesen oder getestet. PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
- 3G+: Geimpft, genesen oder getestet. Nur PCR-Test erlaubt (maximal 48 Stunden alt), ein Schnelltest ist nicht zulässig. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
Bars, Clubs und Diskotheken müssen schließen – Sperrstunde in der Gastro
Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften müssen bayernweit für die nächsten drei Wochen schließen. Das Nachtleben in Bayern wird also heruntergefahren. Für alle andere Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrstunde von 22 Uhr.
Keine Weihnachtsmärkte: Alle Christkindlmärkte in Bayern abgesagt
Sämtliche Jahresmärkte, also auch alle Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern, werden abgesagt. Händler und Standbetreiber sollen Übergangsgelder bekommen.
Lockdown in Corona-Hotspots
In bayerischen Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 (derzeit acht Landkreise, Stand 19. November) gelten drastische Beschränkungen. So wird das öffentliche Leben in weiten Bereichen komplett heruntergefahren – hier gilt also de facto ein Lockdown: In den betroffenen Landkreisen müssen etwa die Gastronomie, Hotels, körpernahe Dienstleistungen sowie Sport- und Kulturstätten schließen, Veranstaltungen werden untersagt. Lehre an den Hochschulen findet nur noch digital statt.
Schulen und Kitas sollen aber auch dort weiterhin offen bleiben. Auch der Handel bleibt weiterhin geöffnet, jedoch auch hier mit einer Verschärfung. Statt zehn Quadratmetern pro Kunde sind in Hotspots 20 vorgesehen.
Diese Regeln werden wieder entschärft, sobald sich die Inzidenz im betroffenen Landkreis für fünf Tage in Folge unter 1.000 befindet – Tendenz weiter sinkend.
2G/2G+ in ganz Bayern
Bayern verschärft die 2G-Regel: Künftig gilt sie auch für körpernahe Dienstleistungen, also etwa beim Friseur. Auch in Universitäten, anderen Hochschulen sowie Musik- und Fahrschulen wird 2G gelten.
Die Regeln sollen am Dienstag vom Landtag beschlossen werden und sind dann ab dem 24. November bis vorerst zum 15. Dezember gültig.
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