LKA-Bandidos-Prozess in Nürnberg: Ex-V-Mann als Nebenkläger zugelassen

Neue Entwicklung im Prozess gegen sechs LKA-Beamte in Nürnberg. Ex-V-Mann Mario W. wurde nun doch als Nebekläger zugelassen – damit könnte das Mammutverfahren platzen.
Helmut Reister |
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Der ehemalige V-Mann Mario W.: Das OLG hat ihn als Nebenkläger zugelassen.
dpa Der ehemalige V-Mann Mario W.: Das OLG hat ihn als Nebenkläger zugelassen.

Nürnberg - In dem Strafverfahren gegen sechs Mitarbeiter des Landeskriminalamtes geht es um den Diebstahl von Baggern. V-Mann Mario W. (50), dessen Aussagen zum Prozess führten und der dann selbst im Gefängnis landete, wird ab sofort als Nebenkläger zugelassen. Das hat das Oberlandesgericht entschieden, das damit eine vorherige Entscheidung gegen den V-Mann aufhebt.

Rückblick: Zweimal stand Mario W. in Würzburg vor Gericht. Er war mit Amphetamin erwischt worden. Alles im Auftrag des LKA, erzählte er nach seiner Festnahme und berichtete von zwielichtigen Aktionen, an denen Beamte der Behörde beteiligt gewesen seien, unter anderem an einem Bagger-Diebstahl in Dänemark. Das Landgericht glaubte Mario W. kein Wort und verurteilte ihn zu achteinhalb Jahren Haft.

Im zweiten Anlauf wurde die Strafe auf zweieinhalb Jahre reduziert. Die Vorwürfe von Aktenmanipulationen und Falschaussagen stehen bis heute im Raum. "Ohne diese Falschaussagen wäre mein Mandant im ersten Verfahren niemals zu einer derart hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden", sagt Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall. Für den Strafverteidiger ist die Konsequenz eindeutig. "Das war Freiheitsberaubung. Er ist zum Opfer geworden."

Möglicherweise müssen alle Zeugen neu vorgeladen werden

Bereits zum Prozessbeginn hatte der Anwalt deswegen bei der Landgerichtskammer einen Antrag auf Zulassung seines Mandanten als Nebenkläger eingereicht. Der Richter wies ihn zurück. Erst das Oberlandesgericht ließ den V-Mann jetzt als Nebenkläger zu.

Justizsprecher Friedrich Weitner erläutert die OLG-Entscheidung in einer Erklärung. Darin heißt es: "Auch wenn nach Ansicht des Senats die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung der Angeklagten wegen des Vorwurfs der (versuchten) Freiheitsberaubung gering sei, könne sich der ehemalige V-Mann dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Für die Zulassung als Nebenkläger genüge es, dass nach der Sachlage eine Verurteilung wegen eines Nebenklagedeliktes rechtlich möglich sei."

Die Auswirkungen auf den bereits weit fortgeschrittenen und organisatorisch aufwendigen Prozess sind beträchtlich, wie sich schon jetzt abzeichnet. Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall sagte der AZ, dass sein Mandant das ihm zustehende Recht wahrnehmen werde, alle bisher in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen noch einmal vorladen zu lassen.

"Die Sitzungsprotokolle", sagte er, "sind viel zu ungenau. Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, die Zeugen zu befragen." In Justizkreisen ist man der Meinung, dass dies das Platzen des Prozesses zur Folge hätte. Organisatorisch, sagt ein Insider, sei es kurzfristig kaum zu bewältigen, alle Zeugen erneut vorzuladen. Termine bis Ende Juli sind bereits geplant.

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