Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt Prüfung

Die Bundesjustizministerin begrüßt die Überprüfung im Fall Mollath. Der Rechtsprechung dürfe "kein Glaubwürdigkeitszweifel drohen".
von  dpa

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die Überprüfung im Fall Mollath. Der Rechtsprechung sollten "keine Glaubwürdigkeitszweifel drohen".

München – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat das geplante Gutachten über den seit Jahren in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath begrüßt. „Eine rechtsstaatliche unabhängige Justiz erfährt ihre Rechtfertigung stets dadurch, dass sie getroffene Gerichtsentscheidungen auch wieder auf den Prüfstand stellt“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag). Es sei gut, dass der Fall vom zuständigen Gericht erneut überprüft werden solle und bisher unbeteiligte Gutachter beauftragt werden sollten, „damit der Rechtsprechung keine Glaubwürdigkeitszweifel drohen“.

„Der 'Fall Mollath' darf in die Rechtsgeschichte nicht als Justizskandal eingehen“, betonte die Ministerin. „Bei jeder Freiheitsentziehung sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Berechtigung der Fortdauer immer wieder durch unabhängige Gutachter überprüfen zu lassen – wie bei der Sicherungsverwahrung.“

 

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