Letzte Landtagssitzung vor Pfingsten

München (dpa/lby) - Bayerns Ladenöffnungszeiten und die Fixierung von Gefangenen beschäftigen heute die Abgeordneten des Landtags bei der letzten Plenarsitzung vor den Pfingstferien. Die FDP fordert dem Bundesgesetz entsprechend klarere Regelungen für die Öffnung von Geschäften und damit auch die Möglichkeit, dass Läden abends länger als 20.00 Uhr geöffnet haben können.
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Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, spricht im Landtag in München. Foto: Peter Kneffel/Archivbild
dpa Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, spricht im Landtag in München. Foto: Peter Kneffel/Archivbild

München (dpa/lby) - Bayerns Ladenöffnungszeiten und die Fixierung von Gefangenen beschäftigen heute die Abgeordneten des Landtags bei der letzten Plenarsitzung vor den Pfingstferien. Die FDP fordert dem Bundesgesetz entsprechend klarere Regelungen für die Öffnung von Geschäften und damit auch die Möglichkeit, dass Läden abends länger als 20.00 Uhr geöffnet haben können. Die Landtagsfraktion begründet dies mit längeren Einkaufsbedürfnissen von Kunden wegen ihrer eigenen Arbeitszeiten sowie mehr Wettbewerbsfähigkeit von Geschäften mit dem Internethandel.

Seit 2006 liegt die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten bei den Ländern. Bayern hat aber bisher als einziges Bundesland keine eigene Regelung erlassen und die Öffnungszeiten nicht freigegeben. Auf Drängen der CSU hält der Freistaat stattdessen am traditionellen Ladenschlussgesetz fest. Aber auch SPD, Freie Wähler und AfD äußerten sich dazu in der Vergangenheit ablehnend. Montags bis samstags dürfen Geschäfte von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet haben, bis auf einige Ausnahmen bleiben sie an Sonn- und Feiertagen geschlossen.

Beim Umgang mit Strafgefangenen gibt es in Bayern - wie auch in den anderen Bundesländern - wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Regelungsbedarf. Demnach ist die bisherige Praxis hinfällig, die eine Fixierungen ohne eine richterliche Entscheidung nur durch die Anordnung der Anstaltsleitung erlaubte. Nur noch kurzfristige Fixierungen von weniger als 30 Minuten sollen künftig ohne Beteiligung eines Gerichts möglich sein. Die Karlsruher Richter begründeten dies in ihrer Entscheidung vom 24. Juli 2018 mit der "besonderen Eingriffsintensität" des Freiheitsentzuges.

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