Lehrberg: Urteil ist rechtskräftig
Der Staatsanwaltschaft in Ansbach zieht die Berufung zurück. Der Monteur (44) - für die Gasexpolsion verantwortlich - muss nicht ins Gefängnis.
ANSBACH/LEHRBERG Das Urteil gegen einen Monteur im Prozess um das Gasunglück von Lehrberg mit fünf Toten kann rechtskräftig werden. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat ihre Berufung zurückgezogen, wie Oberstaatsanwältin Gudrun Lehnberger gestern bestätigte. Zuvor hatte die Verteidigung des 44-jährigen Monteurs angekündigt, sie werde auf eine eigene Berufung verzichten. Das Amtsgericht Ansbach hatte den Mann am 10. Oktober wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Lehnberger sagte, Ziel der Staatsanwaltschaft sei eine Verurteilung gewesen. Da die Verteidigung auf eine Berufung verzichtet habe, stehe die Schuld des Monteurs nun fest. „Er hat das Urteil akzeptiert“, sagte Lehnberger. Der Verteidiger des Monteurs betonte dagegen, man verzichte auf Rechtsmittel, weil dem Monteur mit Rücksicht auf seine Gesundheit keine neuerliche Hauptverhandlung zugemutet werden solle. Sein Mandant räume aber keineswegs eine Schuld ein.
Bei dem Unglück am 22. September 2006 war während der Reparatur eines Flüssiggastanks plötzlich Gas ausgetreten. Es bildete sich eine riesige Gaswolke, die in der Ortsmitte von Lehrberg (Landkreis Ansbach) explodierte. Fünf Menschen starben, elf wurden schwer verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Monteur ein falsches Werkzeug verwendet und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt.
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