Lehrberg: Gutachter entlastet Pannen-Monteur!
Laut TÜV-Experte ist es nicht unüblich, mit einem Druckluft- Schrauber am Gastank zu arbeiten. Chef lobt Angeklagten als zuverlässigen Arbeiter.
ANSBACH/LEHRBERG Im Prozess um die verheerende Gasexplosion mit sechs Toten in Lehrberg bleibt das technische Vorgehen von Monteur Thomas S. (44) weiter umstritten. Allerdings waren sich auch die Fachleute vom TÜV vor dem Ansbacher Landgericht nicht einig, ob das von dem 44-Jährigen benutzte Werkzeug für die Reparatur eines defekten Gastank-Ventils geeignet war.
TÜV-Vertreter erklärten, der von der Staatsanwaltschaft monierte Einsatz eines elektrischen Schlagschraubers sei bei Gastanks „prinzipiell nicht falsch“. S. hatte mit dem Druckluftschrauber das Ventil eines Gastanks auf-, statt zugedreht und den Fehler nicht bemerkt. Minuten später kam es zur Explosion. Im Prozess muss die Frage geklärt werden, ob er das Werkzeug überhaupt hätte benutzen dürfen.
„Tausende von Reparaturen ohne Fehl und Tadel durchgeführt“
Die TÜV-Experten bestätigten, dass Arbeiter auf Montage unter Umständen auf den Druckluftschrauber nicht verzichten können, weil sich bestimmte Schrauben mit normalen Werkzeugen nicht lösen ließen. Im konkreten Fall sei der Zugang zu dem Gasventil so eng gewesen, dass sich der Einsatz eines Schlagschraubers kaum habe vermeiden lassen.
Dagegen berichtete der Chef des Angeklagten, es gebe klare firmeninterne Richtlinien, die bei Arbeiten an Gasdruckbehältern geeignete Werkzeuge vorschrieben. Ein Schlagschrauber sei aufgrund drohenden Funkenflugs ungeeignet.
Dennoch bekam der Angeklagte Unterstützung von seinem Chef: Thomas S. habe zehn Jahre im Unternehmen gearbeitet, „Tausende von Reparaturen ohne Fehl und Tadel durchgeführt“. Der Prozess wird fortgesetzt.