Leerstehendes Asylbewerberheim: Kosten-Explosion am Tegernsee

Das Bastenhaus soll ein Asylbewerberheim werden, doch es steht seit zwei Jahren leer. Für Pacht und Brandschutz fallen trotzdem Hunderttausende Euro an, der Vertrag läuft zehn Jahre. Nun regt sich Kritik.
von  Klaus Wiendl
Das Hotel Bastenhaus am Tegernsee liegt direkt am Wasser. Doch wohnen kann hier derzeit keiner.
Das Hotel Bastenhaus am Tegernsee liegt direkt am Wasser. Doch wohnen kann hier derzeit keiner. © Klaus Wiendl

Tegernsee - Blick auf den See, eigener Steg und Liegewiese: Das Hotel Bastenhaus am Tegernsee zwischen Seesauna und Freibad ist ein Schmuckstück. Doch wohnen kann darin derzeit: niemand. Seit über zwei Jahren steht das Hotel als künftiges Asylheim leer. Seitdem verursachte es Pachtkosten von bisher 240.000 Euro. Weitere 274.000 Euro soll der Brandschutz kosten. Das ruft nun den Bund der Steuerzahler auf den Plan.

Jeden Monat seit 1. Juni 2016 tickt der Zahlautomat. Dann sind wieder 10.000 Euro Pacht der Regierung von Oberbayern, an die Bastenhaus GbR fällig. Und diese Geldquelle versiegt so schnell nicht, denn es wurde zur Unterbringung Asylsuchender ein Mietvertrag über zehn Jahre geschlossen, der erst im Mai 2026 endet. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht möglich, denn die Vertreter der Bastenhaus GbR "signalisierten in einem Gespräch, dass sie kein Interesse an einer vorzeitigen Vertragsauflösung hätten".

Dies geht aus einem mehrfachen Briefwechsel zwischen dem Steuerzahlerbund und dem Landratsamt Miesbach hervor. Darin geht die Steuersparorganisation seit März 2017 vor allem den Fragen nach, wie es zur Kostenexplosion bei den Umbaukosten von 80.000 auf knapp 300.000 Euro kommen konnte, wann mit der Fertigstellung als Flüchtlingsheim zu rechnen ist und ob die "Nichtnutzung des Gebäudes letztlich einer nicht mehr sachgerechten Verwendung von öffentlichen Mitteln gleichkommt".

Der Brandschutz ist das zentrale Problem

Der wunde Punkt des Bastenhauses ist der Brandschutz. Laut Landrat Wolfgang Rzehak im April 2017 ist das Landratsamt davon ausgegangen, dass "die Nutzung von Beherbergungsstätten durch Asylbewerber keine baurechtliche Nutzungsänderung auslöst" und daher keine "weitergehenden Brandschutzertüchtigungen erforderlich" seien. Doch inzwischen vertrete das Verwaltungsgericht München eine andere Rechtsauffassung.

Trotz des zeitlichen Verzugs sei der Umbau des Bastenhauses eine "günstige Alternative und kommt dem Steuerzahler bei weitem günstiger als eine Unterbringung beispielsweise in Traglufthallen oder Turnhallen", so Rzehak. 40 bis 60 Menschen sollen im Bastenhaus untergebracht werden.

Der Umbau hat noch nicht einmal begonnen. Dennoch war man im April noch voller Zuversicht, "dass das Bastenhaus bald voll belegt sein wird und damit Kosten an anderer Stelle eingespart werden können".

Für den Steuerzahlerbund ist es ein Grund mehr, "die Sache weiterhin zu beobachten und am Ball zu bleiben".

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