Lebenslang für 39-Jährigen wegen Mordes und Leichenschändung

Besondere Schwere der Schuld: Wegen der Ermordung seiner Ex-Frau und anschließender Leichenschändung muss ein 39-Jähriger lebenslang in Gefängnis.
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NÜRNBERG - Besondere Schwere der Schuld: Wegen der Ermordung seiner Ex-Frau und anschließender Leichenschändung muss ein 39-Jähriger lebenslang in Gefängnis.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2008 die 38-Jährige mit einem Messer erstach und sich dann an ihr verging. Das Gericht stellte überdies die besondere Schwere der Schuld fest und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren gefordert.

Der Vorsitzende Richter Richard Caspar beschrieb die Ehe für das Opfer als ein „Martyrium“, das nicht mit der Trennung 2002, sondern einem „abscheulichen Mord“ geendet habe. Der Angeklagte habe seine Frau „mit absolutem Vernichtungswillen“ getötet. „Er akzeptierte einfach nicht die Trennung und Scheidung. Er tötete sie, weil sie sich ihm nicht erneut zuwenden wollte, sich ihm verweigerte“, sagte er in der Urteilsbegründung. Der Mann habe seine Frau als sein Eigentum gesehen. So habe sie etwa seine zahlreichen Liebschaften in der eigenen Wohnung bewirten müssen und sie auch misshandelt, zum Beispiel mit Tritten und Schlägen selbst während der Schwangerschaft.

ddp

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