Lebenslänglich für Raubmord in Getränkemarkt

Lebenslänglich lautet das Urteil im Raubmordfall von Pfaffenhofen. Eine besondere Schwere der Schuld sieht das Gericht nicht. Der Täter kann daher nach 15 Jahren Haft auf Freiheit hoffen.
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Für den Raubmord am Geschäftsführer eines Getränkemarktes ist ein 39 Jahre alter Mann (rechts) zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
dpa Für den Raubmord am Geschäftsführer eines Getränkemarktes ist ein 39 Jahre alter Mann (rechts) zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Lebenslänglich lautet das Urteil im Raubmordfall von Pfaffenhofen. Eine besondere Schwere der Schuld sieht das Gericht nicht. Der Täter kann daher nach 15 Jahren Haft auf Freiheit hoffen.

Ingolstadt  - Für den Raubmord am Geschäftsführer eines Getränkemarktes ist ein 39 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht Ingolstadt sah es als erwiesen an, dass der hoch verschuldete Spieler den 61-Jährigen aus Habgier erstach. Neben der Verurteilung wegen Mordes stellte das Gericht am Montag aber nicht die besondere Schwere der Schuld fest, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Der Mann kann somit nach 15 Jahren Haft auf Freiheit hoffen. Das Urteil ist nach Mitteilung des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte zu Beginn des dreieinhalb Monate dauernden Prozesses eingeräumt, dass er bei dem Raubüberfall vom 13. Juli 2013 Gewalt anwendete. An Details der Bluttat wollte er sich aber nicht mehr erinnern können. Den Entschluss zum Überfall will der nicht verheiratete Vater einer Tochter spontan gefasst haben. Seine Beute betrug 3000 Euro. Die Anklagebehörde hatte am vergangenen Donnerstag lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag, verzichtete aber auf ein konkretes Strafmaß.

Auf die Spur waren die Ermittler dem Mann wegen eines Beleges aus der Registrierkasse des Geschäfts gekommen. Der Angeklagte war früher selbst in dem Pfaffenhofener Getränkemarkt beschäftigt. Er hatte vor dem Überfall mit seiner EC-Karte Getränke zahlen wollen, was aber nicht gelang. Doch seine Daten waren bereits gespeichert.

 

 

 

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