Lange Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Drogenhandels
Das Landgericht München I hat einen 26-Jährigen wegen bewaffneten Drogenhandels und fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Dabei konnte die Kammer nicht klären, ob der Angeklagte bei dem tödlichen Schuss im Rahmen einer Drogenübergabe überhaupt noch am Tatort anwesend war. Aber er habe dem Schützen die Waffe überlassen und damit eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung begangen, betonte die Kammer.
"Der Angeklagte habe erkennen müssen, dass die Waffe im Rahmen des Drogengeschäftes auch zum Einsatz kommen könnte", erläuterte ein Gerichtssprecher die Argumentation der Kammer. Schließlich sei der 26-Jährige im Milieu erfahren gewesen.
Der 26-Jährige hatte sich nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen Juni im Münchner Stadtteil Milbertshofen gemeinsam mit seinem mutmaßlichen Komplizen mit dem späteren Todesopfer getroffen, das dem Duo drei Kilogramm Cannabis verkaufen wollte. Bei einer Auseinandersetzung griff der Verkäufer dann aber den Komplizen mit einem Messer an, der daraufhin einen tödlichen Schuss in den Oberkörper des Verkäufers abfeuerte.
Das Gericht bewertete die Aussagen des Angeklagten als unglaubwürdig und berücksichtigte auch die Gefährlichkeit der überlassenen Waffe, die Menge des Cannabis sowie die erheblichen Vorstrafen des 26-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.