Landtags-Beteiligung bei Anti-Corona-Verordnungen abgelehnt

München (dpa/lby) - Eine Pflicht zur Beteiligung des Landtags beim Erlass akuter Anti-Corona-Maßnahmen wird es in Bayern auf absehbare Zeit nicht geben. Beide Koalitionsfraktionen, CSU und Freie Wähler, wiesen am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoß der FDP zurück.
dpa |
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München (dpa/lby) - Eine Pflicht zur Beteiligung des Landtags beim Erlass akuter Anti-Corona-Maßnahmen wird es in Bayern auf absehbare Zeit nicht geben. Beide Koalitionsfraktionen, CSU und Freie Wähler, wiesen am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoß der FDP zurück.

Dem FDP-Gesetzentwurf zufolge sollten Corona-Rechtsverordnungen der Staatsregierung künftig der Zustimmung des Landtags bedürfen. Nur in besonders dringenden Fällen sollte die Staatsregierung die Zustimmung auch nachträglich einholen können - spätestens nach sieben Tagen sollte die Verordnung aber ansonsten automatisch außer Kraft treten.

Tobias Reiß (CSU) und Alexander Hold (Freie Wähler) hielten dagegen, die Staatsregierung müsse auch weiterhin schnell und effizient handeln können. Reiß argumentierte zudem, man könne der Staatsregierung nicht mit einem Landesgesetz Kompetenzen entziehen, die sie wegen bundesrechtlicher Regelungen nun einmal habe.

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