Landtag will Forderungen gegen Ex-CSU-Fraktionschef Schmid prüfen

22 Jahre lang beschäftigte der frühere CSU-Landtagsfraktionschef Schmid seine Frau als Scheinselbstständige. Bezahlt hat das der Steuerzahler. Nachdem Schmid nun verurteilt wurde, will das Maximilianeum eventuelle Rückforderungen prüfen.
von  dpa
Der ehemalige Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Georg Schmid, und seine Frau.
Der ehemalige Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Georg Schmid, und seine Frau. © dpa

Der Bayerische Landtag will nach der Verurteilung des ehemaligen CSU-Fraktionschefs Georg Schmid Rückforderungen gegen den 61-Jährigen prüfen. Schmid war Mitte März vom Augsburger Amtsgericht zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Grund dafür war, dass der CSU-Politiker knapp 22 Jahre lang seine Ehefrau als scheinselbstständige Sekretärin beschäftigte. Das Geld dafür hatte Schmid als Aufwandsentschädigung vom Parlament erhalten.

Das Landtagsamt warte nun auf das schriftliche Urteil des Gerichts, sagte Landtagssprecher Zoran Gojic. «Das ist schon angefordert.» Danach würden die Juristen des Maximilianeums das Urteil prüfen, ob sich Ansprüche gegen Schmid daraus ergeben.

Schmid hatte seine Frau Gertrud mit einem Werkvertrag als angebliche Unternehmerin im heimischen Abgeordnetenbüro beschäftigt. Der Landtag hatte dafür bis zu 5500 Euro pro Monat bezahlt. Normalerweise stellen Abgeordnete ihre Mitarbeiter als normale Angestellte ein. Konsequenz aus dem inzwischen rechtskräftigen Urteil ist, dass seine wegen Beihilfe ebenfalls verurteilte Ehefrau nun bei der Rentenkasse nachversichert wird. Schmid hat dafür bereits 450 000 Euro überwiesen, weitere Forderungen der Sozialversicherung über mehr als 300 000 Euro sind noch offen.

Auch beim Finanzamt läuft ein Verfahren zur Nachberechnung von Steuern. Während der Fiskus Lohnsteuer nacherheben kann, könnte Gertrud Schmid die als Selbstständige gezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten. Dabei geht es nach der Beweisaufnahme im Prozess um eine Summe von mehr als 100 000 Euro. Richter Michael Nißl hatte in seinem mündlichen Urteil ausdrücklich die Umsatzsteuer erwähnt. Diese Erstattung werde sich dann wohl der Landtag holen, sagte er.

Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags. Eine Reihe von Parlamentariern hatte Angehörigen Jobs verschafft. Vor zwei Jahren trat Schmid wegen der Affäre zurück.

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