Landtag verschärft Regeln zur Fixierung von Strafgefangenen

München (dpa/lby) - Für die Fixierung von Strafgefangenen und Menschen in Sicherungsverwahrung gelten in Bayern künftig strengere Regeln. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste der Landtag am Mittwoch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ändern. Demnach ist die bisherige Regelung hinfällig, die eine Fixierung ohne eine richterliche Entscheidung nur durch die Anordnung der Anstaltsleitung erlaubte. Nur noch kurzfristige Fixierungen an Beinen, Armen und Bauch - in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn - sind künftig ohne Beteiligung eines Gerichts möglich. Die Karlsruher Richter hatten dies in ihrer Entscheidung vom Juli 2018 mit der "besonderen Eingriffsintensität" der Maßnahmen begründet.