Landtag verschärft Regeln zur Fixierung von Strafgefangenen

München (dpa/lby) - Für die Fixierung von Strafgefangenen und Menschen in Sicherungsverwahrung gelten in Bayern künftig strengere Regeln. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste der Landtag am Mittwoch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ändern.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Blick ins Plenum bei der 21. Sitzung des bayerischen Landtags. Foto: Sina Schuldt
dpa Blick ins Plenum bei der 21. Sitzung des bayerischen Landtags. Foto: Sina Schuldt

München (dpa/lby) - Für die Fixierung von Strafgefangenen und Menschen in Sicherungsverwahrung gelten in Bayern künftig strengere Regeln. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste der Landtag am Mittwoch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ändern. Demnach ist die bisherige Regelung hinfällig, die eine Fixierung ohne eine richterliche Entscheidung nur durch die Anordnung der Anstaltsleitung erlaubte. Nur noch kurzfristige Fixierungen an Beinen, Armen und Bauch - in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn - sind künftig ohne Beteiligung eines Gerichts möglich. Die Karlsruher Richter hatten dies in ihrer Entscheidung vom Juli 2018 mit der "besonderen Eingriffsintensität" der Maßnahmen begründet.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.