Landtag lockert das Rauchverbot: Was jetzt gilt
MÜNCHEN - Wo gilt noch ein Rauchverbot, wo darf jetzt gequalmt werden, was gilt für Festzelte, was passiert mit den Raucherclubs, welche Sanktionen drohen? Die wichtigsten Punkte des neuen Nichtraucherschutzgesetzes.
In Bayern darf künftig in kleinen Gaststätten, Nebenräumen und Bierzelten wieder geraucht werden. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit einem Großteil der Stimmen von CSU, FDP und einem Abgeordneten der Freien Wähler einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes. Zwei CSU- und ein FDP-Abgeordneter stimmten gegen den Entwurf, ein CSU-Mann enthielt sich.
Die beschlossene Reform räumt dem Gesundheitsministerium die Möglichkeit ein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, wenn durch technische Maßnahmen vor dem Passivrauchen geschützt wird. Ein Schlupfloch im bisherigen Gesetz, das die Entstehung der umstrittenen Raucherclubs bewirkt hatte, wird durch die Änderung geschlossen. Raucherclubs sind somit künftig nicht mehr erlaubt. An allen öffentlichen Orten gilt weiterhin ein striktes Rauchverbot. Die Gesetzesreform tritt am 1. August in Kraft.
Das Rauchverbot kam zu schnell und zu brutal
Das bayerische Rauchverbot galt als eines der striktesten in ganz Deutschland. „Das Rauchverbot ist zu schnell und zu brutal in Bayern gekommen“, analysiert Schell die mangelnde Akzeptanz des Gesetzes. Die großen Stimmenverluste der CSU bei der Landtagswahl im vergangenen Herbst führt er auch darauf zurück, dass die Menschen ein so scharfes Gesetz nicht wollten.
ddp/dpa/mb