Landtag entscheidet: Kein Wahlrecht ab 16 Jahren - Gesetzentwürfe abgelehnt

Wählen ist im Freistaat auch weiterhin erst ab 18 Jahren erlaubt: Gesetzentwürfe von Grünen, SPD und FDP zur Senkung des Wahlalters auf 16 lehnte der Landtag am Mittwoch ab.  
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Der Gleichklang von Volljährigkeit und Wahlalter habe sich bewährt, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch. (Symbolbild)
Peter Endig/dpa-Archivbild Der Gleichklang von Volljährigkeit und Wahlalter habe sich bewährt, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch. (Symbolbild)

Wählen ist im Freistaat auch weiterhin erst ab 18 Jahren erlaubt: Gesetzentwürfe von Grünen, SPD und FDP zur Senkung des Wahlalters auf 16 lehnte der Landtag am Mittwoch ab.

München - Mit einer Mehrheit aus Freien Wählern, CSU und AfD hat der Bayerische Landtag Vorstöße der Grünen, der SPD und der FDP abgelehnt, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken.

Der Gleichklang von Volljährigkeit und Wahlalter habe sich bewährt, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch. Auch vor Gericht oder im Verkehr hätten Jugendliche nicht dieselben Rechte wie Erwachsene. Er betonte aber auch: "Ich nehme einen 17-Jährigen, der sich an einer politischen Diskussion beteiligt, genauso ernst wie einen 70-Jährigen."

Fischbach: "Die Jugend verdient einfach mehr Beachtung"

Grüne, SPD und FDP argumentierten, dass immer mehr junge Menschen politisch aktiv seien. "Sie haben Meinungen und diese müssen in einem demokratischen System gehört werden", sagte Eva Lettenbauer (Grüne). "Die Jugend verdient einfach mehr Beachtung", betonte auch Matthias Fischbach (FDP).

Sie seien interessiert an Richtungsentscheidungen im Land und dürfen auch in den Parteien schon ab 16 mitbestimmen, auch in der CSU. In elf Bundesländer dürfen 16-Jährige an Kommunalwahlen teilnehmen, in vier davon sogar bei Landtagswahlen. "Bayern darf hier nicht das Schlusslicht Deutschlands werden", forderte Lettenbauer.

Mehr Mitbestimmung für psychisch Kranke

Mehr Mitbestimmung soll es aber für psychisch kranke Menschen und Menschen mit gesetzlicher Betreuung geben. Ab August sollen sie auf Landes- und Kommunalebene wählen können. Herrmann sprach von einem "Meilenstein in der Weiterentwicklung von Inklusion in unserem Land".

Grüne und SPD warfen der Staatsregierung vor, mit der Gesetzesänderung zu spät zu kommen. Herrmann betonte, man habe auf einen Beschluss auf Bundesebene warten wollen.

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